Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 121

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derteneinstellungsgesetz und das Behindertenwerkstätten-Vorfinanzierungsgesetz geändert werden, liegt schriftlich vor.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht und die Antragstellung.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Fischer. – Bitte.

16.08

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für behinderte Menschen ist die Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig. Etwas wert zu sein, etwas leisten zu können, sein eigenes Geld zu verdienen, ein Einkommen zu haben, stellen einen Lebensinhalt dar und steigern das Selbstwertgefühl. Dies gibt das Gefühl, anerkannt und gebraucht zu werden, nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein. Es ist wichtig, Chancengleichheit soweit wie möglich zu erreichen.

Nicht zuletzt aufgrund der angespannten Arbeitsplatzsituation waren Behinderte nicht selten die ersten, die vom Arbeitsmarkt verdrängt wurden. Positiv ist, daß für Betriebe nunmehr die Möglichkeit einer dreimonatigen Probezeit besteht. Behinderte haben so die Möglichkeit, zu erproben, ob der betreffende Arbeitsplatz entspricht und sie ihrer Neigung und Leistungsfähigkeit entsprechend auf dem Arbeitsplatz das erbringen können, was sich sowohl der Behinderte als auch der Arbeitgeber erwarten. Dem Arbeitgeber wird damit der erste Schritt erleichtert, Behinderte einzustellen und manchmal vorhandene Vorurteile abzubauen. Es ist positiv, daß Lehrlinge aus dieser Zahl ausgenommen sind und somit die Entscheidung: entweder Lehrlinge oder Integration wegfällt.

Weiters ist positiv, daß das bereits seit einiger Zeit bestehende Projekt der Arbeitsassistenz weiter bestehenbleibt. Es gibt hiemit neue Wege, die Förderung, Einstellung und Betreuung von begünstigten Behinderten auf eine neue Basis zu stellen. Es wäre wichtig, die Arbeitsassistenz bundesweit flächendeckend auszubauen. Weiters sind die Neuerungen wie Modifizierung des Kündigungsschutzes begünstigter Behinderter, Entfall der Prämien für Übererfüllung der Beschäftigungspflicht, Entfall der Ausnahmebestimmungen für einige Wirtschaftszweige und Gebietskörperschaften wichtige Punkte.

Ich glaube, daß mit dieser Gesetzesnovelle betroffene Menschen eine neue Chance bekommen. Meine Fraktion wird dieser Gesetzesänderung zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schicker.

16.11

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz bringt grundsätzlich Verbesserungen im Hinblick auf die Integration Behinderter auf dem Arbeitsmarkt. Meine Vorrednerin, Kollegin Fischer, ist schon ausführlich und auch einfühlsam auf diese Problematik eingegangen. Ich werde mich nur mit einem Aspekt befassen, und zwar halte ich es für richtig und gerecht, daß die Pflichtzahl für zu beschäftigende Behinderte auch für Bund, Länder und Gemeinden gilt.

Daß noch ein großer Aufholbedarf bei der Beschäftigung von Behinderten besteht  –  ich spreche in  erster Linie von kleineren Gemeinden und denke da in erster Linie an körperlich Behinderte –, liegt auch, so glaube ich, an den unzureichenden behindertengerechten Gebäudezu


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