Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 73

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Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 13. April 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile es ihm.

13.14

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Jedes internationale Abkommen zur sozialen Sicherheit, von dem einzelne Menschen betroffen sind, ist wichtig und ein Fortschritt in der gesamten sozialen Sicherheit, das möchte ich eingangs feststellen.

Wenn nun zwischen der Republik Österreich und der OPEC ein Abkommen zustande kommt, so ist es sicherlich so, daß nicht Tausende Menschen davon betroffen sein werden, aber es ist für jeden einzelnen Angestellten, der aus dem Ausland kommend in Österreich seine Tätigkeit aufnimmt, wichtig, ja von eminenter Bedeutung, daß er trotz einer allfälligen Krankheit abgesichert ist beziehungsweise später im Alter eine Altersversorgung bekommt. Ich habe mir sagen lassen, daß davon etwa 80 Personen – das ist eine bescheidene Anzahl – erfaßt werden.

An und für sich freut mich dieses Gesetz, doch ein paar Fragen drängen sich naturgemäß auf. Wenn man sich die Gesetzesvorlage und den Beschluß im Nationalrat ansieht, so erkennt man – das ist auch im Bericht klar und deutlich ersichtlich –, daß der einzelne Dienstnehmer, sobald er von der OPEC übernommen wird, die Möglichkeit hat, bereits geleistete Pensionsbeiträge zurückzubekommen und diese in diesen Vorsorgefonds einzuzahlen. Ich kenne keinen Österreicher, der, nachdem er Beiträge bezahlt hat, aber vielleicht insgesamt die Anspruchsvoraussetzungen des ASVG – darin kenne ich mich gut aus, da bleibe ich jetzt gedanklich zu Hause – nicht zur Gänze erfüllt, die Möglichkeit hätte, auch nur einen bezahlten Schilling zurückzubekommen. Bei diesem Punkt drängt sich mir ein Fragezeichen auf.

Weiters wird den Angestellten der OPEC zugebilligt, daß – dagegen habe ich nichts, ich stelle nur Fragen – sie nun die Möglichkeit haben, Versicherungszeiten bei österreichischen Versicherungsanstalten nachzukaufen. Das hat es in Österreich wohl einmal gegeben, ist aber Vergangenheit. Daher erlaube ich mir doch die folgende Frage, die wir zwar im Ausschuß kurz besprochen haben, die aber für mich nicht sehr umfassend und auch nicht schlüssig erklärt werden konnte: Bekommen wir mit diesem Gesetzesbeschluß nicht vielleicht Schwierigkeiten mit der österreichischen Bundesverfassung, die den Grundsatz der Gleichbehandlung determiniert? – Ich weiß schon, in dieser Vorlage geht es um Personen, die aus dem Ausland kommen und in Österreich arbeiten, und der Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung bezieht sich im wesentlichen auf österreichische Staatsbürger. Das ist zwar nicht ganz gleich zu sehen, ich kann aber, wenn es schon nicht Äpfel mit Birnen sind, doch, so möchte ich sagen, Obst mit Obst vergleichen.

Das sind ein paar Fragen, die sich mir gestellt haben. – Im großen und ganzen bleibe ich bei der positiven Haltung: Es ist gut, wenn internationale soziale Abkommen geschlossen werden – speziell für Menschen, die vielleicht jahrelang in Österreich und dann viele Jahre in einem anderen Staat der westlichen Welt arbeiten.

Es ist auch so, daß wir Interesse daran haben müssen, diese Organisationen, die viel Geld bewegen, in unser Land zu bekommen. Unter diesen Aspekten verstehe ich schon, daß man manches Privileg – bitte das jetzt im Sinne des Wortes zu verstehen und nicht provozierend – zugesteht, das vielleicht in Österreich einmal vorhanden war, aber jetzt nicht mehr gegeben ist.


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