Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 146

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zen beschlossen, und durch die Einhaltung dieser Bestimmungen könnte sich das Ozonloch bis zu den Jahren 2050 beziehungsweise 2070 wiederum schließen.

Unbestritten, werte Kolleginnen und Kollegen, sind die gesundheitlichen Gefährdungen, die durch dieses Ozonloch gegeben sind. Unbestritten ist daher auch, daß Ozon ein wichtiges Thema geworden ist und daß man über die entsprechenden Grenzwerte zu diskutieren hat. Unbestritten ist weiters, daß für das Ozon so wie in vielen anderen Bereichen der Umweltpolitik der Verkehr der Hauptverursacher ist. Ich habe dazu bereits in meinem Redebeitrag über den Ozonbericht ausführlich Stellung genommen und will mich in dieser Hinsicht nicht wiederholen.

Besonders hervorheben möchte ich aber, daß gerade unter der österreichischen Präsidentschaft im Umweltrat am 20. und 21. Dezember des Vorjahres ein echter Durchbruch erzielt werden konnte – das ist vor allem der Initiative unseres Umweltministers zu verdanken –, nämlich die Absenkung der Stickoxyde, einer der klassischen Ozonvorläufersubstanzen, bei den Dieselabgaben von Lkws. Gegenüber dem derzeitigen Niveau kann dadurch bis zum Jahr 2008 eine Reduktion der Stickoxyde um nicht weniger als 70 Prozent erreicht werden.

Nun zum heutigen Beschluß: Wir haben schon gehört, daß die Mitverursacher erhöhter Ozonwerte – und zwar nicht die geringsten – die Fluorkohlenwasserstoffe, die FCKWs sind. Im Jahre 1995 haben sich die Industriestaaten daher die Auflage gemacht, die Herstellung von Produkten mit FCKW zu verbieten. Wie jedoch aus dem Bericht des Umweltausschusses des Nationalrates hervorgeht, hat seit diesem Verbot der Ozon abbauenden Substanzen der Schwarzmarkthandel bedauerlicherweise erheblich zugenommen. Bei den dankenswerterweise genauen Zollkontrollen an der EU-Außengrenze konnten erhebliche Mengen von FCKW beziehungsweise Halonen, Tetrachlorkohlenstoffen, Trichlorethan oder von Erzeugnissen, die diese Stoffe enthalten, beschlagnahmt werden. Betroffen davon sind vor allem Importe aus Rußland und anderen osteuropäischen Staaten. Obwohl für diese Staaten ebenfalls eine Ausstiegsfrist für das Jahr 1994 beziehungsweise bis 1996 vorgesehen war, haben sie Substanzen für den Eigenverbrauch weiterproduziert, aber auch dieselben Stoffe in gebrauchter oder in wieder aufbereiteter Form exportiert.

Mit der Änderung dieses Montrealer Protokolls soll nun erreicht werden, daß der Handel mit Ozon abbauenden Substanzen wie zum Beispiel Methylbromid verboten wird und vor allem aufgrund Artikel 4A dieses Vertrages die oben erwähnten Staaten dazu verpflichtet werden, den Export gebrauchter oder wieder aufbereiteter Stoffe einzustellen. Es ist dies eine sinnvolle Maßnahme, der meine Fraktion nur zustimmen kann. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.05

Präsident Gottfried Jaud: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Erhard Meier. Ich erteile es ihm.

19.05

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Mein Vorredner hat schon angeführt, daß wir erst in der Jännersitzung den Ozonbericht 1997 diskutiert und zur Kenntnis genommen haben. Es ging dabei um das Problem des bodennahen Ozons. Heute geht es um die Gefährdung, die durch den Abbau der Ozonschicht entsteht.

Zum Schutz der Ozonschicht gibt es bereits mehrere internationale Übereinkommen, zum Beispiel das Wiener Übereinkommen aus dem Jahre 1985 und eben das Montrealer Protokoll aus dem Jahre 1987 mit weiteren Anpassungen und Änderungen von London, Wien und Kopenhagen. 1997 fand nun in Montreal die 9. Tagung der Vertragsstaaten statt. Dabei ging es darum, verstärkte Regelungen und Kontrollen einzuführen, die vor allem Entwicklungen entgegenwirken sollen, durch die das Montrealer Abkommen umgangen wird, und den zunehmenden Schwarzmarkthandel, zum Beispiel mit FCKW und anderen derartigen Stoffen, einzudämmen und zu verhindern.

Österreich hat bezüglich der Einhaltung des Montrealer Protokolls eine reine Weste. Es besteht bei uns bereits eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, die den Ozonabbau in den oberen


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