Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 133

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Medienunternehmer und ist daher – das hat mein Vorredner dankenswerter Weise bereits herausgearbeitet – ein Beitrag zur Erhaltung der Meinungsvielfalt.

Genau das ist der Grund, warum man für die Beibehaltung der Besonderen und speziellen Presseförderung sein sollte, wenngleich ich zugebe, daß es im Bundeskanzleramt seit längerem – und Sie haben darauf hingewiesen – eine Diskussion darüber gibt, wie man die Presseförderung allenfalls verändern könnte. Angeblich gibt es auch ein Weißbuch, ich kenne es nicht. Man könnte – und das ist auch der Punkt – anläßlich der Novelle zu diesem Presseförderungsgesetz durchaus darüber reden und einen Diskussionsbeitrag in die Richtung abgeben, daß in einem künftigen Presseförderungsgesetz vielleicht mehr Qualitätskriterien verankert werden.

Ich halte das Gesetz, wie es heute vorliegt, deshalb für richtig, weil damit, daß diese fünfjährige Frist eingearbeitet wurde, versucht wird, gewisse Ungleichheiten auszugleichen. Aber der Umstand, daß Sie sich hinstellen und sagen, "Presseförderung – Nein" und "Anzeigenabgabe – Nein", zeigt, daß Sie nicht wissen, wovon Sie reden, denn das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich glaube aber, daß man angesichts einer derartigen Diskussion auch darüber reden könnte, wie man überhaupt ein wenig unabhängiger vorgeht – ich rede vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Wenn Sie die Forderungen der Österreichischen Volkspartei, was die Frage von Medienanstalten anbelangt, kennen, so wissen Sie, daß das der heikle Punkt ist. Diesbezüglich spreche ich an alle Fraktionen hier in der Länderkammer eine Einladung aus, in nächster Zeit einen nächsten Schritt im Rahmen der Privatisierung der elektronischen Medien zu machen. Wir haben bereits einen Schritt in Richtung Privatradio gemacht, weitere werden hoffentlich irgendwann einmal folgen. Und da ist die Frage der Medienanstalt, wie ich meine, eine ganz wichtige.

Noch eine Grußbotschaft an die Damen und Herren der Sozialdemokratischen Partei! Wenn, wie es nach dem letzten Ministerrat passiert ist, der Herr Bundeskanzler den Vertretern des ORF erklärt, wann sie die Kamera abzuschalten und die Mikros wegzunehmen haben, dann hört sich alles auf! Aus genau diesem Grund plädiere ich dafür, daß es zu einer unabhängigen Medienanstalt ... (Bundesrat Weilharter: Das fördern Sie ja damit!) Das hat ja nichts mit der Presseförderung zu tun, Herr Kollege! Ich sage noch einmal, Sie wissen nicht, wovon Sie sprechen!

Die Frage einer Medienanstalt wäre meiner Ansicht nach eine Befreiung und könnte auch den ORF durchaus in eine Situation bringen, in der etwas mehr Unabhängigkeit möglich wäre, sodaß es nicht zu Vorkommnissen wie nach dem letzten Ministerrat kommen kann. Ich halte es wirklich für einen Skandal, daß der Bundeskanzler der Republik den Vertretern des ORF sagt, wann sie die Kameras abzudrehen haben, weil er irgend etwas anderes zu sagen hat, was der Öffentlichkeit vielleicht nicht zugemutet werden kann. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Böhm. ) Das ist in Wirklichkeit ein Skandal! Lassen Sie sich das ins Stammbuch geschrieben sein! (Beifall bei der ÖVP.)

16.59

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte.

16.59

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Dr. Wittmann hat mich gebeten, ihn hier zu vertreten, da er zeitgleich den Bundeskanzler im Verfassungsausschuß vertreten muß. Er hat mich überdies darum gebeten, Ihnen das mitzuteilen, was er Ihnen gesagt hätte, wäre er anwesend.

Medien im allgemeinen, insbesondere Tageszeitungen, unterscheiden sich von anderen Gütern und Dienstleistungen dadurch, daß sie der Meinungsbildung dienen und die Bevölkerung mit politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Informationen versorgen. Es besteht daher kein Zweifel, daß Vielfalt und Vielzahl im Bereich der Zeitungen folglich nicht nur von demokratiepolitischem Interesse, sondern vielmehr ein zentraler Bestandteil der Demokratie sind.


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