Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 158

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Zulassungsscheines entfallen soll, ist tatsächlich noch dazu ein Bürokratieabbau, der zu begrüßen ist.

Die Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes – der nächste Tagesordnungspunkt – stellt eine aus unserer Sicht geringfügige EU-Anpassung dar, gegen die sicher nichts einzuwenden ist. Diese Gelegenheit sollte aber doch genützt werden, kurz über das Thema der Qualität unserer Taxilenker hinsichtlich Deutsch- und Geographiekenntnisse zu sprechen.

Ich will nicht polemisieren, ich darf nur darauf aufmerksam machen – und ich hoffe, Sie teilen meine Ansicht –, daß die Organisation und die Qualität von Taxibetrieben in einer Stadt doch eine Art Visitenkarte für Touristen sind, die in eine Stadt kommen.

Ich weiß nicht, ob Sie das auch schon erlebt haben: In New York zum Beispiel wird einem beschieden, daß es einen eigens angestellten Mann gibt, der einem sagt, wieviel man zu bezahlen hat und daß man darüber hinaus nicht mehr bezahlen muß. Das heißt, da wird der Fahrgast offensichtlich vor dem Taxichauffeur geschützt.

Wer nach Istanbul fährt, kann vorher im Polyglott- oder Dumont-Reiseführer erfahren, daß man den Preis vorher ausmachen sollte (Bundesrätin Kainz: In Rom!)  – auch in Rom, wie die Kollegin die Erfahrung gemacht hat –, weil man sonst sein blaues Wunder erlebt.

In Wien ist mir folgendes passiert – es mag wirklich ein Einzelfall sein und soll nicht symptomatisch sein; ich habe auch einen Zeugen dafür –: Gegen 22 Uhr habe ich von einem Hotel aus ein Taxi gerufen und wollte in ein Kaffeehaus eines Museums fahren. Der Taxilenker fuhr schon sehr zögerlich an, als ich das Fahrziel nannte, und nach einigen Minuten – ich selbst bin bis heute nicht sehr kundig in Wien und war damals noch weniger kundig – sagte mir der Fahrer: Nicht wissen wohin! Ich fragte ihn dann: Was sollen wir jetzt machen?, worauf er umständlich eine Straßenkarte von Wien herausgekramt und mich gebeten hat, daß ich ihm zeigen soll, wo das sei. Das konnte ich nicht, worauf er mir das Mikrophon in die Hand drückte, das ihn offensichtlich mit seiner Taxizentrale verband, und mich bat, mit der Taxizentrale direkt Kontakt aufzunehmen. (Ruf bei der SPÖ: Vielleicht hat er Sie nicht verstanden?) So gelang es mir, mit dem Fahrzeuglenker, mit dem Mikrophon und der Straßenkarte das Ziel zu finden. (Bundesrätin Kainz: Aber er war höflich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich habe gesagt, das mag ein Einzelfall sein, aber es ist eben ein Problem, und ich möchte schon darauf hingewiesen haben. Ich bin aber, nachdem ich ermahnt werde, wieder zur Sache zu kommen, nun gerne bereit, zum dritten Punkt, einem sehr wichtigen, und zwar dem Gefahrgutbeförderungsgesetz zu kommen.

Diese Gesetzesmaterie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist durch das Inferno im Tauerntunnel in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses getreten. (Unruhe im Saal.)

Es freut mich außerordentlich, daß ich durch meine Taxigeschichte offensichtlich rege Dispute hervorrufen konnte (Bundesrat Konecny: Wir erzählen uns jetzt alle unsere Geschichten!), ich ersuche Sie aber wegen der Wichtigkeit der Gesetzesmaterie, die wir jetzt behandeln, um Ihre Aufmerksamkeit.

Ich möchte Sie, sehr geehrter Herr Minister, nun auf etwas Besonderes aufmerksam machen – das hat nicht direkt mit dem vorliegenden Gesetzestext etwas zu tun, sondern ist, wie von Vorrednern bereits erwähnt wurde, mit dieser Gesetzesmaterie verwandt –, und zwar auf die Beschränkung für Gefahrgutfahrzeuge beim Befahren von Autobahntunnels mit Gegenverkehr.

Im Land Salzburg tut sich da etwas, was vom Gesetzgeber sicher nicht gewünscht wurde und wird. Eine ORF-Meldung dazu: "Entlang des Ofenauer Tunnels" – das ist der erste Tunnel, der entlang der Tauern Autobahn Richtung Süden führt – "stehen wie Wegelagerer Kleinstunternehmen, um Begleitfahrten für Gefahrtransporte anbieten zu können, und verlangen bis zu 700 S für die paar Kilometer entlang dieses Tunnels, wo es auch einen Gegenverkehr gibt."


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