Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 132

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Arbeiterkammergesetz, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsorganisationsgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden. (Vizepräsident Dr. Linzer übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Josef Rauchenberger. Ich erteile es ihm.

16.31

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Grundlage dieser Vorlage, die wir gegenständlich debattieren, sind einerseits zwei Berichte und andererseits Anträge, in denen es um die Beseitigung von Benachteiligungen von behinderten Personen geht. Diskriminierung ist – egal, um welchen Bereich es sich auch handeln mag – grundsätzlich abzulehnen. Behinderte Personen sollen neben körperlichem und psychischem Leid, welches sie oft zu ertragen haben, nicht auch noch durch gesetzliche Bestimmungen diskriminiert werden. Das ist der Hintergrund dieser Debatte und dieses Gesetzes.

Die Qualität menschlichen Zusammenlebens läßt sich unter anderem auch daran messen, wie weit die Gesellschaft bereit ist, den Menschen gleiche Chancen einzuräumen. Dies gilt insbesondere auch für die Situation von behinderten Menschen.

Um Diskriminierungen abzubauen und mehr Chancen für die Betroffenen zu ermöglichen, bedarf es eben auch der Änderung zahlreicher Rahmenbedingungen, die weitgehend auf vorhandene Bedürfnisse abgestimmt sind. Aufgrund jenes Berichtes, den die Bundesregierung auf Antrag des Nationalrates hinsichtlich behindertenbenachteiligter Bestimmungen erstattet hat, sollen erste Rahmenbedingungen geändert werden.

Geändert werden soll jener Teil der gesetzlichen Bestimmungen, der ohne weiteres möglich ist und darüber hinaus "in die Vollziehungszuständigkeit von Bundesministerien, die von sozialdemokratischen Bundesministern geleitet werden, und dem Bundesministerium für Justiz fallen." Diese Maßnahme betrifft immerhin neun bestehende Bundesgesetze, in denen ein weiterer Schritt zum Abbau von Benachteiligungen Behinderter vorgenommen wird. Darüber hinaus bedarf es für die Zukunft allerdings noch zahlreicher weiterer Anstrengungen und Maßnahmen, um Behinderten eine tatsächliche Gleichstellung zu gewährleisten. Entscheidend dabei wird allerdings sein, inwieweit es gelingt, unser tägliches Handeln und Denken generell so auszurichten, daß die Würde des Menschen im Mittelpunkt steht. Nur damit können sprachliche und tatsächliche Schranken und Barrieren abgebaut werden und dazu beitragen, daß das Miteinander und Füreinander unter anderem auch Behinderten gilt.

Wichtig wäre es auch, die Länder in diesen Prozeß einzubinden und auch auf dieser Ebene das Bewußtsein zu wecken, daß nicht nur der Bund gefordert ist, seine Gesetze diesbezüglich zu durchforsten, sondern auch die Länder ganz besonders dazu aufgerufen sind. Auf die notwendige Einbindung bestehender Behindertenorganisationen in dieser Frage muß, so hoffe ich, nicht extra verwiesen werden. Es ist dies meiner Meinung nach eine wesentliche Voraussetzung auf dem Weg zum Abbau von Diskriminierungen in den Verfahrensrechtsordnungen. – In diesem Sinne darf ich feststellen, daß meine Fraktion dieser Vorlage gerne die Zustimmung erteilen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite