Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 261

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Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Gudenus und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Rettung des Gartens der Gartenbauschule Wien 22 vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

52. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird (1913 und 1972/NR sowie 6071/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gelangen nunmehr zum 52. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Engelbert Schaufler übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Engelbert Schaufler: Herr Präsident! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird. Wir ersparen uns den Vortrag, weil der Bericht schriftlich vorliegt, und ich beschränke mich auf den Antrag.

Der Antrag lautet: Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Grillenberger. Ich erteile es ihm.

13.15

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird, ist eine Anpassung an das Schulorganisationsgesetz gegeben. Es ist meiner Meinung nach in dieser Form ein richtiger Schritt in Richtung einer Bildungsvielfalt auch in den höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten.

Die wesentlichen Änderungen, besonders im Bereich der Aufnahmevoraussetzungen, bewirken eine Öffnung des Zuganges zur Ausbildung im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Bundesgesetze, in diesem Fall besonders im Bereich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten. So wird in Hinkunft mit dem erfolgreichen Abschluß der 4. Klasse Hauptschule oder der Polytechnischen Schule die Voraussetzung für eine Aufnahme in eine höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt genauso gegeben sein wie mit dem erfolgreichen Abschluß einer einjährigen landwirtschaftlichen Haushaltsschule für Mädchen sowie dem Abschluß der 1. Klasse einer mittleren Schule.


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