Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 62

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und betreffend die Teilnahme der Volksanwälte an den Verhandlungen der Ausschüsse des Nationalrates und des Bundesrates.

Einen auf die ausgegliederten Unternehmen bezogenen Verfassungsgesetzentwurf hatte die Volksanwaltschaft selbst konkret ausformuliert und sich dabei an der vorbildlichen Regelung des Landes Vorarlberg orientiert.

Ebenso sehr bedaure ich, dass zahlreiche höchst sachgerechte legislative Anregungen der Volksanwaltschaft, oft sogar bereits seit mehreren Jahren unwidersprochen erhobene Forderungen bis heute nicht realisiert worden sind. – Bloß beispielhaft führe ich Folgendes an:

Bis heute fehlt eine Angleichung der für Amtshaftungsansprüche des Bürgers geltenden kürzeren als die im allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzrecht vorgesehenen längeren Verjährungsfristen, denn es dürfen sich doch gerade die der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung verpflichteten Körperschaften nicht bei Fehlverhalten ihrer Organe noch selbst privilegieren. Mit Recht hebt die Volksanwaltschaft auch den laufenden Abbau von Anrainerrechten in gewerblichen Betriebsgenehmigungsverfahren hervor. Selbst das anzuerkennende vorrangige Anliegen, den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern, rechtfertigt nämlich nicht, dass rechtsstaatlich gebotene Bürgerrechte eliminiert werden.

Besonders dankenswert erscheint mir, dass die Volksanwälte – selbst ehemalige Parlamentarier und von verschiedenen Parteien entsandt – die Besetzung der Planstellen leitender Beamter nach dem koalitionären Proporz in verschiedenen Bereichen, insbesondere in jenem des Schulwesens, mehrfach deutlich gemacht und scharf kritisiert haben. Mit guten Gründen fordert daher die Volksanwaltschaft seit Jahren die Aufhebung des verfassungsrechtlich verankerten Parteienproporzes in den vorschlagsberechtigten Kollegien der Bezirks- oder Landesschulräte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da sich indes die gesamte von mir geübte Kritik keineswegs an die Volksanwaltschaft selbst richtet, sondern vielmehr ausschließlich an die Bundesregierung und die sie tragende Parlamentsmehrheit, nimmt meine Fraktion den exzellenten Bericht der Volksanwaltschaft selbstverständlich mit voller Zustimmung zur Kenntnis. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.49

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Grillenberger. Ich erteile ihm dieses.

14.49

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der heute zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorliegende Jahresbericht der Volksanwaltschaft über das Kalenderjahr 1998 ist eine sehr anschauliche und übersichtliche Dokumentation der Tätigkeit dieser verfassungsmäßigen Einrichtung. Er liegt nunmehr zum dritten Mal auch dem Bundesrat vor.

Dieser Bericht enthält nicht nur Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Volksanwaltschaft gewendet haben, sondern – was für mich von besonderer Bedeutung zu sein scheint – auch eine sehr eindrucksvolle Darlegung jener Bemühungen der Volksanwaltschaft, die letztlich zur Behebung von berechtigten Beschwerdeursachen geführt haben. Er enthält aber auch eine Übersicht jener Maßnahmen des Bundesgesetzgebers, die zu einer besseren Rechtssituation in Österreich ganz allgemein geführt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich dies vor allem anhand des Abschnittes, der das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales betrifft, verdeutlichen. – Die Volksanwaltschaft hat in den Abschnitten zu den jeweiligen Rechtsmaterien jene legistischen Maßnahmen angeführt, die seit dem 20. Tätigkeitsbericht umgesetzt wurden. Es handelt sich dabei um Verbesserungen des Versicherungsschutzes in der Krankenversicherung, des Leistungsrechtes der Pensionsversicherung sowie im Bereich des Leistungsrechtes der Arbeitslosenversicherung und des Pflegegeldes.


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