Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 7

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Lokal III zur Wahl des von den Bundesräten zu wählenden Vorsitzenden zusammentreten werden. Ich ersuche die Mitglieder, die unter Tagesordnungspunkt 8 gewählt werden, sich dann im Lokal III einzufinden.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999 – SRÄG 1999) (4 und Zu 4 und 8/NR sowie 6077/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999 – SRÄG 1999).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999).

Nachdem Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, erspare ich mir und Ihnen die Verlesung.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Franz Koller das Wort. – Bitte.

9.09

Bundesrat Franz Koller (Freiheitliche, Steiermark): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man neu ist, gehört es sich, dass man sich vorstellt.

Mein Name ist Franz Koller. Ich bin 52 Jahre alt, verheiratet, wir haben drei Kinder, und wir betreiben in Grafendorf in der Oststeiermark eine kleine Landwirtschaft. Ich bin in meiner Heimatgemeinde seit 20 Jahren Gemeinderat. Ich war von 1991 bis 1996 Landeskammerrat in der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft und war in der vergangenen Gesetzgebungsperiode Mitglied des Nationalrates.

Nun aber zur Tagesordnung, zum Sozialrechts-Änderungsgesetz. Inhaltlich bewirkt diese Gesetzesänderung eine gestaffelte Erhöhung der Pensionen zusätzlich zur Anpassung um 0,6 Prozent. So werden die Ausgleichszulagenrichtsätze insgesamt um 2,5 Prozent erhöht. Die Pensionen bis zu einer Höhe von etwa 20 000 S werden stärker erhöht als nur um die erwähnten Prozentpunkte. Es soll also zwar Fixbeträge geben, im Gegensatz zu unseren Vorstellungen aber sind die Erhöhungen für hohe Pensionen deutlich besser ausgefallen als für niedrigere.

Andererseits haben wir uns mit zwei Forderungen wenigstens im Prinzip durchgesetzt: erstens Fixbetrag statt nur prozentuelle Erhöhung für niedrige Pensionen und zweitens Bemessung der Fixbeträge anhand der Gesamtpension.


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