Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 15

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es ist das Maß zu finden, mit dem die Pensionisten von morgen, das heißt die Aktiven von heute, nicht über Gebühr belastet werden – gerade im Hinblick auf die Veränderung im Bereich der Pensionsbezugsdauer. Wenn man weiß, dass in den letzten Jahrzehnten die Bezugsdauer bei den Männern von fünf auf 16 Jahre und bei den Frauen von 13 auf 24 Jahre gestiegen ist, dann muß man zugeben, das sind gewaltige Veränderungen. Ich finde, es ist durchaus legitim, wenn Kollege Schaufler einzelne Punkte kritisch durchleuchtet. Eigentlich muß man immer das Gesamte sehen.

Bei dieser Gratwanderung waren vier Punkte maßgebend. Das Erste war, einen Mittelweg zu finden, und zwar in Bezug auf eine gewisse Bandbreite in der Erhöhung, die vertretbar ist. Das Zweite war, einen Beitrag zur Stabilisierung der Bundesfinanzen zu leisten, was natürlich nicht nur auf Kosten der Senioren gehen kann. Das Dritte ist, einen Beitrag zur Solidarität zwischen Jung und Alt, zum berühmten Generationenvertrag zu leisten, und das Vierte ist die Zusage der Wertsicherung für die kommenden Jahre.

Der Pensionsbeirat hat im Oktober eine Erhöhung um 0,4 Prozent vorgeschlagen, und es gab daraufhin scharfe Proteste der Seniorenverbände. Ich möchte jetzt noch etwas zu den Seniorenverbänden sagen, über die grundsätzlich noch nicht viel gesprochen worden ist.

Die Bedeutung dieser Vertretung wird sich in den kommenden Jahren gravierend verändern. Die Verbände werden gewaltig an Bedeutung zunehmen, es wird kein Weg daran vorbeiführen. Zur Situation: Im Jahr 1994 hat man sich Gott sei Dank etwas von dem politischen Lagerdenken der Senioren verabschiedet. Dazu ein paar Zahlen: Der Pensionistenverband der SPÖ hat 313 000 Mitglieder, der Seniorenbund 261 000, der Freiheitliche Seniorenring 51 000, der ÖGB 180 000 und der Zentralverband 10 000 Mitglieder. Es handelt sich also insgesamt um eine Größenordnung von über 800 000 Mitgliedern!

Es ist ein Dachverband geschaffen worden, und zwar der Bundesseniorenbeirat, den manche kritisieren, der nicht sehr willkommen ist, der vielen unnötig erscheint oder unangenehm ist. Aber für die Verhandlungen, für das Darlegen der Wünsche und Forderungen ist er, wie ich meine, doch sehr wichtig.

Im Jahr 1998 ist dann das Seniorengesetz geschaffen worden, in dem die Festlegung der gesamtösterreichischen Bedeutung definiert wurde und in dem auch das Recht zugestanden worden ist, Vorschläge zu erstatten, sei es im Generationenverhältnis, sei es im Seniorenplan.

Ich finde, es ist wichtig, auch gerade diesem Dachverband der Senioren, dem Seniorenbeirat, der Kurie, entsprechendes Gehör zu schenken. So gibt es etwa die Forderung dieses Beirates, bei der Entwicklung, bei der Gestaltung der Pensionserhöhung eine Veränderung herbeizuführen. Wir kennen die einstimmige Forderung nach der Änderung der Zusammensetzung der Kompetenzen des Beirates für Pensions- und Rentenanpassung. Diese Forderungen werden in den kommenden Jahren sicherlich an Bedeutung gewinnen. Es gibt Arbeitsgruppen, um Vorschläge zu erarbeiten.

Ich darf abschließend sagen, dass sich die Vertretung der Senioren in den kommenden Jahren entsprechend verstärken wird. Es wird nicht zu übersehen sein, dass die Senioren in den Entscheidungsprozess künftig wesentlich verstärkt einzubinden sind. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.50

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.

9.50

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatssekretär hat heute die Chance gehabt, hier vor uns seinen Schwanengesang als Politiker zu singen – das wollte ich fast sagen. Aber Singen und Schwanengesang gelten als etwas Schönes, als etwas Tonales, als etwas Wehmütiges, wenn man aus einer Position scheidet, die sicherlich viel Engagement erfordert hat, Herr Staatsse


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite