Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 17

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999 – SVÄG 1999) (41/A und 9/NR sowie 6076 und 6078/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999).

Die Berichterstattung hat wiederum Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999), liegt Ihnen schriftlich vor. Ich verlese ihn deshalb nicht.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Schaufler das Wort. – Bitte. (Bundesrat Mag. Gudenus: Doppelrolle! Doppelsalto! – Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

9.56

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Ich werde nicht auf manchen Angriff von vorhin antworten, weil ich meine, es muss durchaus die Möglichkeit bestehen, auch an der Lösung eines Problems Kritik, positive Kritik zu üben, um es in Zukunft besser zu machen. – Das ist mein Ansatz gewesen. (Bundesrätin Haunschmid: Aber die Novelle kostet wieder Geld, Herr Kollege!)

Bei der vorliegenden Materie ist es so: Es hat schon im Nationalrat Diskussionen darüber gegeben, warum man diese beiden ASVG-Veränderungen nicht unter einem abgehandelt hat. Aber es liegt an den Geschäftsordnungen, dass Initiativanträge und andere Anträge nicht unter einem abgehandelt werden dürfen, das habe ich mir sagen lassen. Das dürfte auch tatsächlich die Erklärung dafür sein.

Es geht darum, das In-Kraft-Treten einer Regelung, die schon 1997 geschaffen wurde, zu verschieben, weil es bei Mehrfachversicherung schwierig ist, die Sachleistungen und den damit verbundenen Ausgleich zwischen den einzelnen Sozialversicherungsträgern vorzunehmen. Das wird mit der Chip-Karte, wenn sie eingeführt sein wird, leichter gehen.


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