Bundesrat Stenographisches Protokoll 660. Sitzung / Seite 13

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Erstens handelt es sich dabei, wie schon dem Bericht zu entnehmen war, um die Umsetzung einer Richtlinie, wobei der Geltungsbereich auf das Vereinigte Königreich ausgedehnt wird und sich daher beinahe über den gesamten europäischen Wirtschaftsraum, zumindest aber innerhalb der Union, erstreckt.

Dadurch, meine Damen und Herren, ist eine gesetzliche Gleichstellung der Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gegeben, die in den verschiedenen Staaten innerhalb der Union Betriebsstandorte haben, die dort, wo die Bestimmungen dieser Arbeitsverfassung gelten, operieren. Das ist in Summe sicherlich positiv zu bewerten.

Zweitens: Wir verkennen aber nicht die Tatsache, dass die Vollziehung dieser Arbeitsverfassung eine nationalstaatliche Angelegenheit bleibt, seien es die Verfahren, die meistens bei Gerichten ausgetragen werden, oder auch, wie sehr oft, außergerichtliche Vergleiche und Verhandlungen. Die Änderung der Vorlage – das muss auch gesagt werden, meine Damen und Herren – trifft daher keine Aussage über die Kosten derartiger Verfahren, und das muss in der derzeitigen Situation korrekterweise auch bemerkt werden.

Ungeachtet dessen hätte die Umsetzung der vorliegenden Richtlinie innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren erfolgen sollen, also bis 15. Dezember 1999. Dass das nicht zeitgerecht geschehen ist, beweist einmal mehr – da darf ich auf Kollegen Prähauser zurückkommen –, wie ernst Sie von der Sozialdemokratie es mit den Arbeitnehmern meinen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es mag schon sein, dass dies der Weg innerhalb der Sozialdemokratie ist, nämlich von Victor bis Viktor: von Victor Adler, dem Kämpfer für die Arbeiterbewegung, hin bis Viktor Klima, weg von der Arbeiterbewegung. Anders ist es nämlich nicht erklärbar, dass Sie mit diesen wichtigen Gesetzesmaterien so in Verzug sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das mag die Erklärung dafür sein, dass vor allem Sie von der Sozialdemokratie sich erst mit einer derartigen Zeitverzögerung entschließen, Arbeiterrechte durchzusetzen.

Meine Damen und Herren! Ich wiederhole noch einmal: Wir, die Freiheitlichen, erkennen sehr wohl die Notwendigkeit dieser Vorlage und werden daher unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

9.45

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

9.46

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Einige wenige Worte auch meinerseits zu diesem Tagesordnungspunkt, aber vielleicht auch schon vorwegnehmend zum zweiten, weil es für mich ein hoffentlich gutes Signal ist, wenn heute im Bundesrat zwei Sozialgesetze als Ergebnis der Arbeit der bisherigen Bundesregierung beschlossen werden, einer Bundesregierung, die unter sozialdemokratischer Führerschaft gestanden ist und in der Sozialpolitik einen ganz wichtigen Stellenwert hatte. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, davon ausgehen zu können, dass beide Tagesordnungspunkte und nicht nur der bereits jetzt diskutierte auch im Bundesrat auf einstimmige Zustimmung stoßen werden, und ich hoffe daher, dass es auch in Zukunft möglich sein wird, dass wichtige Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenanliegen auch im Bundesrat unterstützt werden und insbesondere von einer kommenden Bundesregierung auch mit Nachdruck verfolgt werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn wir jetzt vom Arbeitsverfassungsgesetz reden und es hier "nur" – unter Anführungszeichen – um eine Anpassung an eine EU-Richtlinie geht, so möchte ich das unterstreichen, was schon gesagt wurde. Es sind uns genügend na


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