Bundesrat Stenographisches Protokoll 660. Sitzung / Seite 14

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tionale Spielräume gegeben, Arbeitnehmermitbestimmungsrechte auf der nationalen Ebene weiter zu entwickeln, und ich bitte Sie daher mit allem Nachdruck, auch in Zukunft dem Arbeitsverfassungsgesetz und damit einer wichtigen Grundlage des Dialogs auf der betrieblichen Ebene, dem Dialog zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern entsprechenden Stellenwert beizumessen.

Wir haben noch immer nicht wirklich eine Gleichwertigkeit zwischen Kapital und Arbeit, und das Arbeitsverfassungsgesetz ist ein wichtiges Instrument, um der Arbeitnehmerseite die Möglichkeit zu geben, die eigenen Interessen zu artikulieren und sie durch Information, Mitwirkung und Mitbestimmung letztlich auch umzusetzen und zu beeinflussen. Im Sinne der Sozialpartnerschaft hat in der Vergangenheit diese Beeinflussung immer auch ein Miteinander bedeutet, weil man erkannt hat, dass ein Weg, der miteinander gegangen wird, für beide Seiten erfolgreich ist und auch soziale Sicherheit und soziale Stabilität mit sich bringt.

Ich bitte Sie aber auch, bei allen Ihren zukünftigen Beratungen immer vor Augen zu haben, wie wichtig es ist, zur Umsetzung von beiderseitigen Rechten und Pflichten einerseits die Instrumente der Gesetze zu haben, dass es andererseits aber unverzichtbar ist, den Kollektivvertrag für bestimmte Branchen, für Gruppen von Betroffenen als Steuerungsinstrument einzusetzen, und dass durch den Kollektivvertrag noch weitere Rechte auf die betriebliche Ebene verlagert werden sollen.

Nur dann, wenn über das kollektive Recht auch eine Wettbewerbsneutralität erzeugt wird, kommt es nicht zu einer Entsolidarisierung innerhalb einzelner Branchen, denn dadurch wären natürlich die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer a priori in negativer Weise betroffen.

Ich bitte Sie daher wirklich, diesen Stufenaufbau unserer Rechtsordnung auch in der zukünftigen Sozialpolitik zu wahren, zu unterstützen und zu fördern. Dieser hat uns sehr viel Erfolge gebracht, und es sollen auch in Zukunft in der Sozialpolitik Erfolge erreicht werden. Ich bitte daher, der Sozialpolitik, der Arbeitsmarktpolitik und, was wirklich für die Menschen so unverzichtbar ist, den sozialen Anliegen einen hohen Stellenwert auch in Zukunft beizumessen. (Beifall bei der SPÖ.)

9.50

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (52/A und 25/NR sowie 6084/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden.

Ich bitte Frau Bundesrätin Schicker um die Berichterstattung.


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