Bundesrat Stenographisches Protokoll 663. Sitzung / Seite 51

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muss. Nicht immer hat man den Eindruck, dass alle gleichermaßen davon überzeugt sind, dass dieses Anliegen sehr wichtig ist.

Es ist auch klar: Wir können nicht alles alleine machen. Wir in Österreich können bei Umweltmaßnahmen nicht alles alleine machen. Auch hier sind andere gefordert, und zwar zum Beispiel die Europäische Union, die Beitrittskandidaten und auch die außereuropäischen Länder, wie diverse Klimakonferenzen gezeigt haben. Österreich ist der EU als Umweltmusterland beigetreten. Ich meine, es gibt genügend Bereiche, wie zum Beispiel die erneuerbare Energie, bei denen wir durchaus eine Vorreiterrolle einnehmen. Diese Vorbildfunktion sollten wir auch weiterhin wahrnehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.15

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Meier. – Bitte.

12.16

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Wir diskutieren den Bericht über die Vollziehung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. Auf dem Deckblatt steht zu lesen, dass dieser in der 655. Sitzung des Bundesrates am 2. Juni 1999 in Verhandlung genommen werden sollte. Heute ist schon der 6. April 2000. Dasselbe gilt übrigens auch für den Fünften Umweltkontrollbericht. Ich weiß nicht, wo diese beiden Berichte so lange gelegen sind, aber je aktueller die Berichte sind, desto leichter kann man auf diese eingehen.

Kurz ein paar Worte dazu: Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geht es hauptsächlich um die EMAS-Verordnung. Das ist die Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Das Ziel ist es, bei einzelnen Betrieben in möglichst vielfältiger Art und Weise Maßnahmen zu setzen, die dem Umweltschutz im weitesten Sinne des Wortes dienen sollen. Es gibt dazu natürlich auch eine Reihe begleitender Gesetze und Verordnungen mit ungeheuer langen Titeln, zum Beispiel eine Fachkundebeurteilungsverordnung, eine Standorteeintragungsgebührenverordnung oder eine Umweltgutachterzulassungsgebührenverordnung. Ich möchte das nur so nebenbei erwähnen. Es dreht sich natürlich auch um Kosten, die daraus entstehen, und es dreht sich auch um Kosten, die dafür aufgewendet werden, dass sich diese Unternehmen dafür zur Verfügung stellen und umweltgerechte Maßnahmen in ihren Betrieben einführen.

Es wurde in zwei Erweiterungsverordnungen die Sektorengrenze auf die Kommunen, das Baugewerbe, auf Speditionen, Schulen und Krankenanstalten ausgeweitet. Es gibt eine ganze Liste, die auf Seite 10 dieses Berichtes ersichtlich ist. Zuständig sind das Bundesministerium – bisher – für Umwelt, Jugend und Familie, das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und das Bundesministerium für Finanzen. Ich kann mir vorstellen, dass jetzt ein Ministerium wegfällt, wenn das Landwirtschaftsministerium zuständig wird. Nein, doch nicht, denn dann tritt das Landwirtschaftsministerium an die Stelle des Umweltministeriums.

Es gibt natürlich genaue Richtlinien über die förderungsfähigen Kosten, die Fördervoraussetzung und die förderbaren Unternehmen mit einer Höchstförderung von 300 000 S. Wenn ich es dem Bericht richtig entnommen habe, gab es bisher 333 Projekte, wobei die Förderbasis 422 Millionen Schilling und die Förderung 129 Millionen Schilling betragen haben.

Es gibt für die gute Durchführung auch den so genannten Öko-Audit-Preis. Die Preisträger der Jahre 1995 bis 1998 – ich glaube, es waren 21 von 88 eingereichten Projekten – sind also auch hier enthalten. Wenn man Fragen an jene hat, die teilnehmen, gibt es eine Reihe von Adressen, an die man sich wenden kann. Natürlich war das bisher das Umweltministerium. Die Zulassung für das Umweltgutachten liegt beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, die Eintragungsstelle für die Standorte beim Umweltbundesamt und die Förderungsabwicklung wird durch die Österreichische Kommunalkredit AG abgewickelt.


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