Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 124

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Externistenprüfung handelt, und wenn man bei der Berufsreifeprüfung eine Prämie bezahlen oder vorsehen würde, würde das wahrscheinlich Beispielsfolgerungen nach sich ziehen.

Aus meinem Bundesland darf ich berichten, dass wir in Oberösterreich das so genannte Bildungskonto haben, das auch für diesen Personenkreis, also für jene, die die Berufsreifeprüfung ablegen, eine Abgeltung vorsieht, und zwar bis zu 50 Prozent der Kurskosten, maximal 20 000 S, und eine Abgeltung der Kosten, die für Bücher und Lernmaterialien anfallen.

Ich habe im Entschließungsantrag gelesen, dass es solche Regelungen auch in anderen Bundesländern mit Ausnahme von zwei gibt, und ich glaube, man sollte auf diese zwei Bundesländer einwirken, dass sie sich an den anderen ein Beispiel nehmen.

Nun zum zweiten Punkt, zu dieser NAP-Aktion. – Es hat jetzt zwei Jahre lang für jene, die innerhalb der Pflichtschulzeit den Pflichtschulabschluss in der Hauptschule oder im Polytechnischen Lehrgang nicht geschafft haben, die Möglichkeit gegeben, diesen in der Pflichtschule bis zum 18. Geburtstag nachholen zu können, und diese Möglichkeit soll, wenn das Gesetz heute von uns nicht beeinsprucht wird, um zwei Jahre verlängert werden.

Sowohl im Nationalrat als auch im Ausschuss ist die Frage aufgetaucht, warum man denn nur wieder um zwei Jahre verlängert und diese Möglichkeit nicht unbefristet einführt. Ich habe mir selbst die Frage gestellt: Was spricht dafür, diese Möglichkeit ohne Befristung festzulegen, oder was ist der Profit einer Befristung? Vorweg möchte ich aber gleich dazu sagen, dass weder die eine noch die andere Lösung allein die richtige oder allein die falsche ist. Meine Überlegung dazu: In Zeiten des Lehrstellenmangels ist es, so glaube ich, sinnvoll, wenn man einem Schüler eine sinnvolle Überbrückungsmöglichkeit bietet, wenn er die Chance hat, den Pflichtschulabschluss in der Zeit, in der er noch keine Lehrstelle hat, nachzuholen.

Aber in Zeiten eines ausreichenden Lehrstellenangebotes – ich glaube, die Entwicklung dorthin zeichnet sich schon ab – ist es meiner Meinung nach sicher günstiger, wenn ein Schüler, auch wenn er den Pflichtschulabschluss nicht geschafft hat, eine Lehrstelle annimmt und die Berufsschule besucht.

Wenn später aus irgendwelchen beruflichen Gründen oder weil dem Betreffenden der Knopf erst später aufgeht, dieser Pflichtschulabschluss nachgeholt werden soll, dann ist das jederzeit in Form einer Externistenprüfung möglich.

Etwas möchte ich Ihnen noch sagen, was mir viele Lehrer bestätigt haben: Für manche Schüler mag es vielleicht eine Verlockung sein, die Anstrengungen im 9. Schuljahr zu wenig intensiv zu betreiben, wenn sie wissen, es gibt ohnehin noch ein Jahr und dann noch ein Jahr. Damit geht sicherlich ein wertvolles Jahr der Lebenszeit im Beruf verloren.

Noch einmal: Ich denke, dass es günstiger und wichtiger ist, dass ein solcher Schüler eine Lehrstelle annimmt. Lehrer sind sehr bemüht, mittels Differenzierungsmaßnahmen, mittels besonderer Fördermaßnahmen im Unterricht die Schüler zu einem positiven Abschluss zu bringen. Aber die Schüler müssen auch das Ihre dazu beitragen und sollten sich nicht von vornherein auf gewisse Spekulationen verlassen können.

Ich meine, dass es weder für das eine noch für das andere zwingende Gründe gibt, und es ist sicherlich nicht falsch, wenn man wieder für zwei Jahre beschließt, das zu ermöglichen, und gleichzeitig beobachtet, evaluiert und dann auf Grund der Situation des Lehrstellenmarktes entscheidet, wie es weiter geht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Schicker. )

16.32

Vizepräsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Erhard Meier. Ich erteile ihm dieses.

16.32

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte gleich mit einem Anführungszeichen beginnen und zitiere:


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