Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 149

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rungsgesetz 1977, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden (Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 – ARÄG 2000) (91, 130/A, 19/A und 189/NR sowie 6153/BR der Beilagen)

36. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (21 und 190/NR sowie 6154/BR der Beilagen)

37. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (39 und 191/NR sowie 6113 und 6155/BR der Beilagen)

38. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird (94 und 192/NR sowie 6156/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkt 35 bis 38 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000,

ein Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung,

eine Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation und

ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 35 bis 38 hat Herr Bundesrat Mag. Neuner übernommen. Ich darf ihn bitten, uns die Berichte zu bringen.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Tagesordnungspunkt 35 betrifft den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Hausbesorgergesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Schauspielergesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden.

Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 36 bringe ich den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung.


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