Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 153

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wesen sind (Bundesrat Bieringer: Richtig!) – soll durch das Wort "Bundesräte" ersetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.26

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Professor Konecny, Drochter und Genossen eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, samt der gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates beigegebenen Begründung ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schaufler. – Bitte.

18.27

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Sie erlauben mir, auch die von mir so sehr geschätzte Sektionschefin zu begrüßen. – Sie sitzt ganz bescheiden hinten an der Wand.

Wir haben vieles im Bereich des Landarbeitsgesetzes gemeinsam gemacht, wir haben viele Erfolge für die Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft nach Hause gebracht. Ich werde später noch darauf zu sprechen kommen. Doch ich bin aufgefordert, auf die Ausführungen meiner Vorredner zu replizieren. Selbstverständlich und gerne habe ich vor zwei oder vielleicht schon drei Jahren solidarisch diese "Aktion Fairness" unterschrieben. Selbstverständlich und gerne habe ich das deshalb gemacht, weil wir in dem Bereich, in dem ich tätig bin, diese Dinge schon seit mehr als 50 Jahren erreicht haben, und wir können sagen, die Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, egal, ob Angestellte oder Arbeit, haben zwar nicht ganz genau gleiches Recht, aber wenn man alles abwägt, haben wir gleiches Arbeitsrecht.

Manchmal gibt es Besserstellungen im Bereich der Arbeiter gegenüber den Angestellten, und manchmal auch umgekehrt. Die Kluft ist also in diesem Bereich nicht ganz so groß. Man könnte jetzt noch eine Rosinentheorie entwickeln und sagen, das müssen wir noch haben, und die anderen sagen, das bräuchten wir noch. Die "Aktion Fairness" habe ich gerne unterschrieben.

Ich habe auch schon in einem leisen Zwischenruf angedeutet, dass es sicherlich richtig ist, wenn Kollege Drochter sagt, dass mit dem vorliegenden Gesetz nicht die absolute Angleichung an die Rechte der Angestellten erreicht wird. Aber wir alle wissen im Bereich der Lohnverhandlungen, der arbeitsrechtlichen Verhandlungen, dass weder ein Gesetz den Wünschen absolut entsprechen kann noch dass Rom an einem Tag erbaut wurde. (Bundesrat Freiberger: Da wird etwas weggenommen!)

Es gibt halt ein ständiges Verhandeln, ein ständiges Vorwärtsdrängen, und wenn die Möglichkeiten gegeben sind, gibt es einen Fortschritt. Ich möchte doch sagen, dass das Angestelltengesetz in seiner Grundform seit dem Jahre 1921 besteht und dass das Landarbeitsgesetz mit seiner gesetzlichen Abfertigung, mit der Entgeltfortzahlung und mit anderem in den Grundzügen seit 1948 besteht. In manchen Bereichen, die heute die Proponenten der "Aktion Fairness" sofort umgesetzt sehen wollen, ist viele Jahrzehnte lang relativ wenig geschehen. Ich möchte nicht sagen: nichts, das wäre falsch. Das betrifft beispielsweise den Bereich der Entgeltfortzahlung und auch den Bereich der Abfertigung – das wurde erst 1979 geregelt. Das Urlaubsrecht, das die Angestellten auch einmal besser geregelt hatten als der übrige Teil der Beschäftigten, wurde erst etwa 1974/76 neu geregelt. Es hat sich also schon etwas getan, aber seit 1979 eher wenig.

Wenn es sich diese Regierungskoalition schon im Regierungsabkommen zum Ziel gesetzt hat, auch in diesem Bereich wieder etwas zu tun, und es nach knapp 100 Tagen Arbeit einen Gesetzentwurf gibt, aus dessen Regelungen die Arbeiter, etwa 1,2 Millionen Betroffene, Vorteile ziehen werden, weil beispielsweise die 14 Tage Wartefrist entfällt, weil die Anspruchsdauer erweitert wird, dann kann man das nicht mit der Linken oder mit der Rechten – ich meine das jetzt wirklich nicht parteipolitisch – wegputzen, sondern man muss sagen, hier geschieht etwas in Richtung Angleichung der Arbeitsregelungen. (Bundesrat Drochter: Ist Ihnen der Preis nicht zu hoch?)


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