Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 87

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Es ist Aufgabe der Kommission, von sich aus Vorschläge für die Politik zu erarbeiten und ohne politische Vorgaben einen geeigneten zukunftsorientierten Maßnahmenkatalog zu entwickeln. Einen Auftrag an die Kommission meinerseits – das sage ich ganz klar und dezidiert –, über eine weitere Anhebung des Anfallsalters für die Regel- oder Frühpension nachzudenken, gibt es nicht und wird es auch nie geben. In diesem Sinne verstehe ich meine jetzige Wortmeldung auch nicht als eine Rücknahme, sondern lediglich als Klarstellung meiner Ausführungen im APA-Interview, welches diese überflüssige Diskussion ausgelöst hat. Der mir in den Mund gelegte Satz "Ohne Anhebung wird es nicht gehen" ist nachweislich nicht gefallen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal eindeutig klarstellen: Die Diskussion der letzten Tage ist aus meiner Sicht ein krampfhafter Versuch der Medien, das Sommerloch zu füllen. Ich habe keinen wie immer gearteten Vorstoß hinsichtlich einer weiteren Anhebung des Pensionsalters unternommen. Jede andere Darstellung in den Medien entspricht nicht der Wahrheit. Die Pensionsreformkommission hat von mir gemäß dem Willen der Bundesregierung den Auftrag, frei von politischen Vorgaben Konzepte für eine langfristige Sicherung der Pensionen über die Legislaturperiode hinaus zu entwickeln. Mit der heutigen Beschlussfassung der Pensionsreform 2000 ist das wichtigste Vorhaben dieser Legislaturperiode in Sachen Pensionssicherung umgesetzt.

Geschätzte Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.23

Präsident Johann Payer: Der vorhin von Bundesrat Würschl eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, samt der gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates beigegebenen Begründung ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Peter Marizzi. Ich erteile dieses.

14.23

Bundesrat Peter Marizzi (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Vizekanzlerin! Sie haben gesagt, die Verschuldensrate beträgt 1 700 Milliarden. (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Staatsschulden!)  – Staatsschulden. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) – Sofort!

Ein Vergleich zeigt – Sie kennen die Zahlen genau –, bezogen auf das BIP liegt Österreich im EU-Schnitt von ungefähr 67,6 Prozent (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Auf dem letzten Platz von allen 15!) bei 64,5 Prozent. (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Auf dem letzten Platz von allen 15!)

Frau Vizekanzlerin! Das stimmt schon. Aber, Frau Vizekanzlerin, Sie kennen das Ministeriengesetz sehr gut. Sie machen das sehr geschickt, und ich bewundere Sie, wie Sie das immer wieder über die Medien bringen, dass Sie sagen: Die sozialistischen Finanzminister haben diesen Staat in diese Schuldenmasse hineingetrieben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe bei den Freiheitlichen: Das ist richtig!) – Moment! Das kommt immer richtig durch. Aber Sie, Frau Vizekanzlerin, kennen auch das Ministeriengesetz und wissen ganz genau, dass die Ministerratsbeschlüsse einstimmig sind. Das heißt, von den 1 700 Milliarden gehören natürlich 850 dann auch der ÖVP, weil diese Ministeriengesetze einstimmig beschlossen worden sind. (Ruf bei der ÖVP: Aber wir haben nicht den Finanzminister gehabt!)

Herr Kollege! Wissen Sie nicht, wie in einem Ministerrat beschlossen wird? – Einstimmig! Alle Beschlüsse müssen einstimmig gefasst sein. Also: Der Schuldenberg wird halbiert zwischen Rot und Schwarz; das geben wir zu. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Natürlich muss man dazusagen, dass für diese Schulden auch Ausgaben getätigt worden sind: Straßen, Schulen, Universitäten. Es sind Werte geschaffen worden, es sind Sozialleistungen getätigt worden. Wir genieren uns nicht dafür. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)  – Dazu


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