Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 91

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Zu meinem zweiten Punkt: Es gibt derzeit einen Abschlag vom erreichten Prozentsatz oder von den erreichten Pensionsjahren, wenn man als Beamter vorzeitig wegen gesundheitlicher Gründe in Pension geht. Da gibt es Unterscheidungen, ob man auf Dauer dienstunfähig ist, ob man zu einem zumutbaren Erwerb unfähig ist oder ob man total erwerbsunfähig ist.

Derzeit gibt es einen Abschlag bei den ersten beiden Fällen, nicht aber, wenn man total erwerbsunfähig ist, also wenn es sich tatsächlich um eine ganz schwere gesundheitliche Beeinträchtigung handelt. Das wollte man ursprünglich in der vorliegenden Novelle ändern, dass ohne Unterscheidung, also in jedem Fall, ein Abschlag erfolgt. Im Vorfeld ist aber noch eine Änderung gelungen, auch das ist heute schon erwähnt worden. Ich denke an Kollegen Spindelegger im ÖAAB, der einige Abgeordnete davon überzeugt hat, dass es nicht in allen Fällen einsichtig ist, dass ein Abschlag erfolgt. Als Beispiel wird immer der Fall eines Gendarmen oder Polizisten vorgebracht, der in Ausübung seines Berufes schwer verletzt und erwerbsunfähig wird.

Nun hat man auf Grund eines Abänderungsantrages wieder vom generellen Abschlag Abstand genommen. Es sind von diesen Abschlägen künftig Dienstunfälle ausgenommen. Ich bin sehr dankbar dafür, aber man hat vergessen, diese Änderung auch in die zweite Passage bei den Übergangsbestimmungen hineinzunehmen Das heißt also, das, was hier Gott sei Dank noch repariert wurde, gilt, weil es in der Übergangsbestimmung fehlt, in einer anderen Passage nur bis Ende 2002. Ich denke nicht, dass das beabsichtigt war, sondern dass das passiert ist.

Frau Vizekanzlerin! Ich ersuche Sie, das zu reparieren, denn wenn man diese Änderung bewusst so zugelassen hat, den Hintergedanken gehabt hat, das gilt nur für zwei Jahre, dann halte ich es für eine Pflanzerei und nicht für ehrlich. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass es nur ein Versehen war und dass man das reparieren wird. (Bundesrat Meier: Vielleicht nur für die Übergangszeit!)

Das sind zwei Beispiele, die mich doch gravierend irritieren.

Bezüglich der Behauptung, dass die Anhebung des Pensionsalters trotz dieser Übergangsregelungen, die in dem Gesetz aufscheinen, überfallsartig erfolgt ist, kann ich nur sagen: Warten wir ab, nachdem Klagen angekündigt worden sind, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagt! – Das, was er feststellen wird, haben wir alle dann zur Kenntnis zu nehmen. (Bundesrat Meier: Darum stimmen wir nicht mit, Frau Kollegin!)

Mit diesen meinen Vorbehalten und meiner Kritik werde ich trotzdem grundsätzlich zustimmen, habe aber – das möchte ich auch betonen – größten Respekt und Verständnis für meinen Kollegen Schöls, der aus berechtigten und mir doch auch sehr einsichtigen Überlegungen bei seiner Haltung bleibt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Meier: Der ÖAAB tut sich sehr schwer! Das ist richtig!)

14.45

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Alfred Finz. – Bitte, Herr Staatssekretär.

14.45

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte in der Reihenfolge auf die einzelnen Argumente eingehen.

Herr Bundesrat Drochter hat von der Zwangspensionierung gesprochen, jetzt ist sie wieder zitiert worden. Es gibt keine zwangsweise Pensionierung, sondern ab dem Alter, ab dem der Beamte selbst mittels Erklärung in Pension gehen kann, wobei er keinen Grund angeben muss, kann aus wichtigen dienstlichen Interessen eine amtsseitige Pensionierung ausgesprochen werden. Das kann zum Beispiel erfolgen, wenn eine Dienststelle aufgelöst wird, was jetzt wichtig ist, weil die Verwaltungsreform nun mit mehr Impetus als bisher angegangen wird. Zur Budgetkonsolidierung ist es notwendig, dass gewisse Reformen endlich einmal gesetzt werden. Da kann auch aus wichtigen dienstlichen Interessen eine amtsseitige Pensionierung erfolgen. (Bundesrätin Fuchs: Nicht zwangsweise!)


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