Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 211

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einholen dürfen oder bei "vorsätzlichen Angriffen gegen militärische Rechtsgüter zur Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit" eingeschaltet werden dürfen.

In Ihrer Bemerkung steht: "Keine verlässliche Abgrenzung zur Sicherheitspolizei". – Das ist eindeutig abgegrenzt. Darauf möchten wir bestehen: eindeutig! Da können Sie noch so oft sagen, dies sei zweideutig oder nicht eindeutig.

Die Leistungsinanspruchnahme jeglichen Privatguts ist nicht möglich, da eine Einschränkung in der Art vorliegt, dass ein unbedingt notwendiger militärischer Bedarf, "der auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gedeckt werden kann", gegeben sein muss und "auf den Bedarf des Bundes, der Länder und Gemeinden" Bedacht zu nehmen ist.

Ferner dürfen Gegenstände zur Befriedigung des täglichen Lebens überhaupt nicht in Anspruch genommen werden. Weitere Einschränkungen finden Sie auch in § 28. Ich geben Ihnen den Rat: Lesen Sie auch das nach!

Außerdem wird vorgehalten, dass "in der Regelung der Aufgaben und Befugnisse der Luftraumüberwachung" eine versteckte "Forderung nach Abfangjägern" enthalten ist. Herr Kollege! Ich frage Sie: Wie wollen Sie eine Luftraumüberwachung ohne Abfangjäger machen? – Die Papierflieger funktionieren dort oben nicht mehr.

Sie müssen diese haben, wenn wir uns zur Luftraumüberwachung bekennen! Aber Sie stellen sie nicht in Frage, sondern Sie fragen nur, wie das gemacht wird. (Bundesrätin Schicker: Das ist ganz etwas anderes!) Lassen wir das! Sie stehen auf einem nicht sehr sicheren Fundament, liebe Kollegen und Kolleginnen von der Sozialdemokratie, die hier einen Einspruchsantrag vorgelegt haben. (Bundesrätin Schicker: Wir müssen sparen!)

Nun zur Kontrolle: Es ist, so glaube ich, kein Gesetz so sehr kontrollierbar wie dieses. Erstens: Artikel 52a B-VG, ständiger parlamentarischer Unterausschuss zur Überprüfung der nachrichtendienstlichen Maßnahmen in der militärischen Landesverteidigung. Zweitens: der Rechtsschutzbeauftragte gemäß § 57. Drittens: die Volksanwaltschaft. Viertens: unabhängige Verwaltungssenate. Fünftens: der Verwaltungsgerichtshof. Sechstens: der Verfassungsgerichtshof.

Wenn Ihnen das nicht reicht, dann schaffen wir ein neues Amt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.34

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert Thumpser. Ich erteile es.

23.34

Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zuerst zwei Bemerkungen zu Kollegen Gudenus. Die Erste: Ersparen sollten wir uns hier in diesem Raum keine Diskussion. Denn ich denke, Diskussionen gehören zum demokratischen Prozess. Zum Zweiten: Kollege Gudenus! Ich kenne dieses Papier. Ich habe es auch gelesen. – Das nur zu Ihren Bemerkungen, dass man es auch lesen sollte. (Bundesrat Mag. Gudenus: Ja, aber dann müssten Sie es gegenseitig verstehen! Interpretieren müssen Sie es!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Leider wird das Gesetz in dieser Form wahrscheinlich beschlossen werden, und wahrscheinlich auch wäre eine andere Überschrift besser gewesen, nämlich "maximale Überwachung und minimaler Schutz". (Bundesrat Mag. Gudenus: Aber Sie sind ein Übertreiber, Herr Kollege!) So könnte dieses hier diskutierte Militärbefugnisgesetz wahrscheinlich treffender tituliert sein.

Ich möchte das auch auf Ihre Bemerkung zur Kindesweglegung hin feststellen. Grundsätzlich – Sie haben es selbst gesagt – hat es eine jahrelange Diskussion über dieses Gesetz gegeben. Es hat immer ein klares Bekenntnis der Sozialdemokratie zu einer erweiterten Gefahrenforschung gegeben. (Ruf bei der ÖVP: Wo ist es geblieben?) Es hat aber auch das klare Bekenntnis zu den rechtlichen Möglichkeiten gegeben.


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