Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 133

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trag zu erhöhen, der es Pflegebedürftigen ermöglichen würde, zusätzliche Leistungen einzukaufen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn pflegebedürftige Menschen in Heimen leben, heißt das nicht, dass die Betreuung im Heim alle pflegebedingten Bedürfnisse befriedigt. Im Gegenteil, oft ist die Pflegesituation auf Grund von Personalmangel auf die Erfüllung von Grundbedürfnissen ausgerichtet. Da das Taschengeld den Pflegebedürftigen die Möglichkeit verschaffen sollte, jene Pflegeleistungen zu besorgen, die von der Institution nicht angeboten werden, muss ich sagen, dass mit dem derzeit gültigen Satz ein Zukauf in einem sinnvollen Ausmaß nicht möglich ist. Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit als Sozialarbeiterin gerade bei älteren Menschen immer wieder erlebt, dass es insbesondere hilfebedürftigen Menschen schwer fällt und sie es zudem auch oft als beschämend erleben, Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen, für die sie sich nicht erkenntlich zeigen können.

Als genauso wichtig wie eine ausreichende Anhebung des Taschengeldes erachtet meine Fraktion auch die Wiedereinführung der jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes. Die in den letzten Jahren feststellbaren steigenden Kosten sowohl der stationären als auch ambulanten Pflegeeinrichtungen stellen gerade jene Personen, die sämtlichen Pflegebedarf mit ihrem Pflegegeld abdecken müssen, vor große Probleme.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP- und FPÖ-Fraktion! Wenn Sie uns Sozialdemokraten schon bei jeder Gelegenheit unsere eigenen Versäumnisse vorwerfen, dann muss ich sagen, haben Sie jetzt die Gelegenheit versäumt, es besser als wir zu machen. Genauso wie diese Bundesregierung beim Bundespflegegeldgesetz bewiesen hat, dass sie es doch nicht besser kann, hat sie auch beim Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002 eine zufrieden stellende Lösung verhindert.

Herr Bundesminister! Sie haben selbst in der Sitzung des Nationalrates vom 6. Juni 2001 für den Bereich des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes Ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass die Gruppe jener Personen, die bei den Westalliierten in Kriegsgefangenschaft waren und Zwangsarbeit leisten mussten, von einer Entschädigungsleistung ausgenommen wurde. Gleichfalls haben Sie zugegeben, dass dafür kein Geld zur Verfügung steht, Geld, das auf der anderen Seite für weniger sinnvolle und wenig durchdachte Aktionen sehr wohl und in weitaus höherem Betrag vorhanden zu sein scheint.

Vermutlich hätten die vielen Millionen Schilling, die diese Bundesregierung für eine Imagekampagne in eigener Sache aufwendet, schon ausgereicht, um dieses Unrecht beseitigen zu können. (Beifall bei der SPÖ.) Zumindest hätte dieses Geld eine sinnvolle Verwendung gehabt.

Mit der Hoffnung, dass beiden Gesetzen eine baldige Novelle mit den entsprechenden Verbesserungen folgen wird, geben wir diesen Gesetzen unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.10

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. – Bitte.

18.10

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Tagesordnungspunkt 20 wurde von meinem Vorredner sehr intensiv behandelt. Folglich beschränke ich mich auf Tagesordnungspunkt 21.

Dazu möchte ich sagen: Kolleginnen und Kollegen! Es erfolgt kein Sozialabbau! – Diese Bemerkung ist immer wieder zu hören, wenn freiheitlich dominierte FPÖ- und ÖVP-Regierungsmitglieder charakterisiert und kritisiert werden. Es erfolgt kein Sozialabbau!

Eher – nicht nur eher – ist das Gegenteil zu bemerken. Wir merken eine ständige soziale Verbesserung. Die Probleme dieser Bundesregierung, die soziale Verbesserung nicht in großen Schritten durchführen zu können (Bundesrat Würschl: Für Herrn Prinzhorn!) – Herr Kollege, ich


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