Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 135

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rung nicht ab, dass auch jene Österreicher, die eine Kriegsgefangenschaft im Westen erdulden mussten, zu einer Anerkennung kommen. Der Herr Bundesminister hat es deutlich erklärt, dass dies auf Grund der Finanzsituation nicht möglich ist.

Derzeit bekommen rund 24 000 Ostkriegsgefangene eine jahresbudgetierte Anerkennung in der Höhe von rund 80 Millionen Schilling. Würden wir noch die 50 000 Westkriegsgefangenen dazurechnen, müsste man ungefähr weitere 130 Millionen Schilling budgetieren. Das ist unmöglich, aber nicht, weil der Herr Bundesminister und der Herr Finanzminister nicht wollen, sondern weil die Finanzsituation nach Ihrer Kanzlerschaft und Ministerschaft so desaströs ist. (Bundesrat Freiberger: ÖVP!) Das muss doch klar gesagt werden. Nehmen Sie es nicht als polemisch! Es ist eine Tatsachenfeststellung, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Thumpser: Da kannst du nur polemisch sein!)

Ich weiß schon, dass andere Opfer – ich nannte sie schon – Entschädigungen in Milliardenhöhe durch unsere Bundesregierung bekommen haben. (Bundesrat Freiberger: Sagen Sie es Bieringer!) Aber wir werden nicht zögern, auch diesen Opfern, die ich eben genannt habe, den Westkriegsgefangenen, endlich eine Anerkennungsrente zukommen zu lassen. Die Zukunft wird es bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.18

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Germana Fösleitner. Ich erteile es ihr.

18.19

Bundesrätin Germana Fösleitner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich ist ein soziales Land mit einem funktionierenden sozialen Netz für alle, die Unterstützung und Hilfe brauchen.

Behinderte und Kranke, Pflegebedürftige brauchen die Hilfe ihrer Mitmenschen im Besonderen. Sie sind auf die Hilfe und auf die Unterstützung angewiesen, und meist ist die Pflege auch mit hohen finanziellen Aufwendungen und Belastungen verbunden. Ich sehe die Einführung des Pflegegeldes als einen Meilenstein in der Sozialpolitik unseres Landes.

Vorarlberg hat als erstes Bundesland diese großartige und wichtige Sozialleistung eingeführt, gefolgt von Oberösterreich, und seit 1993 – das wurde heute schon erwähnt – wurde auch auf Bundesebene das Bundespflegegeldgesetz beschlossen.

Rund 18 Milliarden Schilling werden dafür aufgewendet. Das ist eine große soziale Leistung, aber das Geld ist bestens investiert. Sie gibt unserer Gesellschaft ein menschliches Antlitz. Ich bin sehr froh, dass es diese finanzielle Unterstützung gibt, weil sie gerade durch diese Novellierung eine Qualitätssicherung in der Pflege bringt und weil die Qualitätssicherung erstmals auf eine sehr solide Basis gestellt und gesetzlich verankert wird.

Die Novelle bringt aber auch eine Verbesserung der Position der Pflegebedürftigen, insbesondere der pflegebedürftigen Kinder mit sich. Durch die Senkung der Altersgrenze bekommt man das Pflegegeld schon ab der Geburt des Kindes. Damit wurde einer langjährigen Forderung von Eltern behinderter Kinder, von Sozialpolitikern und Behindertenverbänden Rechnung getragen. Künftig besteht für diese Leistungen ein Rechtsanspruch.

Die Gesetzesänderung bringt aber auch – und darüber freue ich mich – eine Verbesserung der sozialen Absicherung der Pflegepersonen, indem Regelungen geschaffen werden, durch die jene Personen, die freiwillig pensionsversichert sind, weil sie eben einen Angehörigen pflegen, für die Zeit des Ruhens des Pflegegeldes, etwa durch einen Krankenhausaufenthalt, vom Staat die Leistungen für die Pensionsversicherung bekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind in Österreich in der glücklichen Lage, dass die Pflege größtenteils in den Familien geleistet wird, und das in einer sehr guten Qualität, wie eine Umfrage bestätigt. Der Pflegebedürftige ist in seiner gewohnten Umgebung im Familienkreis geborgen. Mehr als 80 Prozent der Pflegepersonen sind Frauen, die meist neben ihrem


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