Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 280

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Berichterstatter Dr. Klaus Peter Nittmann: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (25. Novelle zum GSVG). Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich auf den Antrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (24. Novelle zum BSVG). Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor, und ich komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in Schriftform vor.

Der Antrag lautet: Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Letztlich komme ich zum Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (28. Novelle zum B-KUVG).

Der Antrag lautet: Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Bachner. Ich bitte sie ans Rednerpult. (Ruf bei der ÖVP: Ihre Plakette haben Sie vergessen! – Bundesrätin Bachner  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich habe Sie bei mir auf dem Tisch liegen! Sie hat nur leider nicht gehalten, sonst hätte ich sie jetzt noch aufgesteckt! – Ruf bei der ÖVP: So schwach seid ihr schon! – Bundesrätin Bachner: Ja manchmal funktioniert so etwas leider halt auch nicht!)

12.31

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Das österreichische Gesundheitssystem hat bei den Versicherten bis dato größte Wertschätzung. Im internationalen Vergleich sind die Leistungen des Gesundheitswesens qualitativ hochwertig und kostengünstig. Gesundheit ist wichtig, sie braucht jedoch die notwendigen finanziellen Mittel, besonders für moderne Behandlungstechniken, für bessere technische Ausstattung und vieles mehr. Verbunden mit dieser Verbesserung sind eine höhere Erfolgsquote bei den Heilungschancen und eine steigende Lebenserwartung, die wir alle hoffentlich noch genießen können.

Nicht in jedem Fall stimmt jedoch das Preis-Leistungs-Verhältnis. Das gilt zum Beispiel für die Medikamentenkosten. Allein in vier Jahren gab es bei diesen eine Kostensteigerung von 60 Prozent. Ich als Gewerkschaftsvertreterin würde mir wünschen, dass einmal das Pflegepersonal solch eine Steigerung in diesem Zeitraum erhalten würde.

Die Verantwortungsträger in den Sozialversicherungen haben mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, die Kostenexplosion einzudämmen, jedoch unterstützt von Seiten der Regierung, obwohl dieser die Gestaltungskompetenz zukäme, wurden sie nicht. Ganz im


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