Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 298

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die ÖAAB-Vertreter dazu einnehmen. Aber der Widerstand wird Gott sei Dank größer, und es gibt schon sehr viele Arbeitnehmer-Vertreter auch innerhalb der ÖVP – Herr Neugebauer ist ohnehin einer davon –, die diese arbeitnehmerfeindliche Politik striktest ablehnen.

Ich darf Ihnen aus der letzten Arbeiterkammer-Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer ein kurzes Zitat des Vizepräsidenten und FCG-Vorsitzenden Franz Gosch vorlesen. Er hat Folgendes gesagt, und dabei ist es auch um die Sozialversicherung gegangen:

Ein Bekenntnis zur Pflichtversicherung forderte die ÖAAB/ÖVP-Fraktion in ihrem Dringlichkeitsantrag ein. – Sie haben sogar einen Dringlichkeitsantrag zu dem Thema eingebracht! – Vizepräsident Franz Gosch bezeichnete die geplante Strukturreform als sehr bedauerlich. Anlassgesetzgebungen seien immer problematisch. Wir müssen alles unternehmen, unser qualitativ hochwertiges System zu erhalten, fordert Franz Gosch. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Auch höchste ÖAAB- und FCG-Vertreter schließen sich unserer Meinung an. Ich appelliere daher an Sie hier in diesem Hohen Haus: Stimmen auch Sie gegen dieses Gesetz! Die Menschen wollen dieses Gesetz nicht! Es ist ein Machtspiel der Regierungsparteien, es ist eine Verlagerung der Interessen von den Versicherten in Richtung Wirtschaft, und es ist ein Gesetz, das für die Zukunft nichts Gutes verspricht.

Meine Damen und Herren! Stimmen Sie mit uns gegen dieses Gesetz, und wir werden einer guten Zukunft entgegengehen! (Beifall bei der SPÖ.)

13.53

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesminister Mag. Herbert Haupt das Wort. – Bitte.

13.53

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Meinem Vorredner ist wiederum einiges zu entgegnen.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die derzeitigen Unvereinbarkeitsregelungen, so wie sie sich in der 58. ASVG-Novelle finden, ein Vorbild haben, nämlich aus dem Jahre 1992. Die Mitglieder von Verwaltungskörpern des Hauptverbandes werden also nicht willkürlich mit Unvereinbarkeitsbestimmungen diskriminiert, sondern die gleichen Unvereinbarkeitsbestimmungen hinsichtlich politischer Funktionsträger oder Arbeitnehmer einer politischen Partei gibt es analog bereits im § 11 des Bundesbahngesetzes aus 1992, also aus einer Zeit, in der mit Sicherheit nicht diese Bundesregierung im Amt war.

Ich darf zitieren: Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates, eines Landtages, der Bundesregierung, einer Landesregierung oder Angestellte einer politischen Partei dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Österreichischen Bundesbahnen sein. – Sehr geehrte Damen und Herren! Das steht im § 11 Bundesbahngesetz 1992.

Ich kann mich nicht erinnern, sehr geehrte Damen und Herren, dass die sozialdemokratischen Gewerkschafter oder die österreichischen Eisenbahner damals dagegen protestiert hätten, dass 1992 dieser § 11 des Bundesbahngesetzes verabschiedet worden ist.

Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren, auch darauf hinweisen, dass eine einzige Unvereinbarkeitsregelung dazugekommen ist, nämlich jene bezüglich der Tätigkeit als Europaabgeordneter. Das war 1992 noch nicht vorzusehen, weil der Beitritt zur Europäischen Union bekanntermaßen 1992 noch nicht erfolgt war.

Ich darf Sie des weiteren – weil sie schon mehrfach von der sozialdemokratischen Fraktion angesprochen worden sind – auf die Regelungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer-Abgeltung für den österreichischen Hauptverband verweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist mit zwei Jahren Übergangsfrist die unechte Mehrwertsteuer-Befreiung weggefallen, und es hat


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