Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 305

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3,71 Prozent im Jahre 1992 auf 2,2 Prozent im Jahre 2001 reduziert. Die Dienstposten in der Verwaltung und Verrechnung wurden von 847 auf 815 Planstellen reduziert.

Eine weitere recht starke Einnahmenquelle für die Steiermärkische und andere Gebietskrankenkassen sind die Ambulatorien, die immer wieder von der Ärztekammer massiv kritisiert werden. Im Durchschnitt waren in den steirischen Ambulatorien 335 Mitarbeiter beschäftigt, davon 311 im medizinischen Bereich und 24 im administrativen Bereich.

Aufgeteilt auf 248 Arbeitstage ergibt das eine tägliche Frequenz von rund 2 300 Patienten. Dabei wurden Leistungen im Gesamtwert von 310 Millionen Schilling für die Gebietskrankenkasse eingebracht.

Um auf den Abgang zurückzukommen: Herr Bundesminister! Bereits 1998 wurde unter Bundesministerin Hostasch und Bundesminister Farnleitner ein Konzept erarbeitet, wie Krankenscheine mittels Chipkarte abgerechnet werden könnten. Arbeitgeberseite und Ärztekammer waren dagegen – und bis dato gingen in diesem Bereich Milliarden Schilling verloren.

Obwohl die Einführung für das Jahr 2003 vorgesehen ist, sträubt sich vor allem die steirische Ärztekammer unter ihrem Präsidenten Routil massiv dagegen. Wichtig ist für sie, vor allem für die Ärzte, entsprechende Einnahmen zu haben. An einer Modernisierung des Ablaufes und den damit für sie verbundenen Investitionen haben sie anscheinend kein Interesse.

Herr Bundesminister! Den massiven Abgang bei den Gebietskrankenkassen hätten Sie mit einer vorzeitigen Einführung der Chipkarte bereits abwenden können.

Die Probleme der Sozialversicherungen sind nicht primär in der Struktur und schon gar nicht in Personen, die sie repräsentieren, zu suchen, sondern die Probleme sind politisch verursacht, durch eine Regierung, die nach dem Koalitionsabkommen den Sozialstaat reduzieren möchte! (Beifall bei der SPÖ.)

14.22

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Herrn Bundesminister Mag. Herbert Haupt das Wort. – Bitte.

14.22

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur die Ausführungen des Vorredners im Zusammenhang mit der Einführung der Chipkarte etwas korrigieren.

Herr Kollege! Ich darf Sie dringend ersuchen, nicht Realitätsverweigerung zu betreiben, denn die Einführung der Chipkarte ist auf gesetzlicher Ebene sogar von der vorigen Bundesregierung – versehen mit einem deutlichen Zeitplan – festgelegt worden.

Die Einführung der Chipkarte lag ausschließlich im Bereich des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Es gibt keinen einzigen Abstimmungsberechtigten in diesen Bereichen, der nicht aus der Selbstverwaltung kommt. Ich darf Sie daher bitten, für Versäumnisse in diesem Zusammenhang nicht diese Bundesregierung und auch nicht die vorangegangene Bundesregierung verantwortlich zu machen.

Genau das, Herr Kollege, was Sie richtig erkannt haben, nämlich dass man mit der rechtzeitigen Einführung der EDV-Vernetzung, mit der rechtzeitigen Einführung der Chipkarte für die Versichertengemeinschaft sehr viel an Geld für Gesundheitsleistungen hätte aufbringen können, ist das Versäumnis, das ich sehr vielen Herren im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vorwerfe. (Bundesrat Kraml: Aber allein können sie das nicht entscheiden!)

Ich sage es auch hier deutlich und klar: Herr Direktor Mandl ist für mich jemand, der sich redlich bemüht hat, die Umsetzung voranzutreiben und die Umsetzung auf einer fairen Basis zu gestalten – um auch hier keinen Zweifel aufkommen zu lassen. Aber es hat innerhalb des


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