Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 328

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich glaube, sehr geehrten Damen und Herren, dass das gesamte Paket der 58. ASVG-Novelle, so wie es vorliegt, sehr viele Verbesserungen für die Bevölkerung und sehr viele Einsparungen bringt. Auf Grund der vorliegenden Gutachten, die mir zugekommen sind, auf Grund der Änderungen, die im Nationalrat auf Basis dieser Gutachten noch erfolgt sind, bin ich überzeugt davon, dass dieses Gesetz auch vor den Höchstgerichten halten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

16.58

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Kollege Bieringer! Wir können uns einmal gemeinsam in Salzburg mit Herrn Mödlhammer treffen, aber glauben Sie ernsthaft, dass ein seriöser Mann wie Herr Gemeindebund-Chef Mödlhammer vor zwei Tagen eine Notwehraktion macht und mit einem Veto der Gemeinden droht, wenn alles so paletti ist, wie Sie sagen? (Bundesrat Bieringer: Wer hat gesagt, dass alles paletti ist?)

Ich wundere mich, dass Sie als Bürgermeister mit der Form der Einbindung der Gemeinden und Städte in die Verwaltungsreform zufrieden sind. Ich habe Folgendes gesagt: Ich habe gesagt, der Herr Staatssekretär hat hier gestern behauptet, die Gemeinden sind Verhandlungspartner und sind voll eingebunden. Sie haben jetzt gesagt, das Treffen hat stattgefunden. Das ist richtig, aber das war ein Informationspläuschchen bei der Frau Vizekanzlerin. Die harten Verhandlungen, in denen über Filetstücke und Kutteln verhandelt wurde, haben mit den Ländern stattgefunden. Wenn Sie als Gemeindevertreter zufrieden sind, Kutteln zu bekommen, wenn es um die Kuchenverteilung geht, dann wünsche ich Ihnen viel Glück. (Beifall bei der SPÖ.)

17.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Zunächst liegt ein Antrag der Bundesräte Roswitha Bachner und Genossen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Wir gehen daher in diesem Sinne vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit Ja oder Nein.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Kainz und Giesinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit "Ja" oder "Nein" bekannt.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite