Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 348

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Wenn ich nun auf meine Eingangsfrage: Was macht man mit solch einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates?, zurückkomme, so lautet meine Antwort: Man stimmt mit den Sozialdemokraten gegen den Antrag, diesen Gesetzesbeschluss ohne Einspruch anzunehmen. Wir stimmen diesem Antrag nicht zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.21

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Michael Strugl. Ich erteile ihm das Wort.

18.21

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, dass ich im Gegensatz zu meiner Vorrednerin erkläre, dass meine Fraktion natürlich für diese Vorlage stimmen wird (Bundesrat Mag. Hoscher: Das überrascht uns aber jetzt!), und zwar deswegen, weil wir im Gegensatz zu den Sozialdemokraten glauben, dass es nicht nur einige wenige Dinge in diesem Gesetz sind, die zu wesentlichen Verbesserungen führen, sondern dass es, im Gegenteil, ganz entscheidende Punkte sind, die durch diese Novelle bewirkt werden.

Ich möchte mich in meinen Ausführungen vor allem auf das Hochschullehrer-Dienstrecht konzentrieren. Wir werden mit dieser Novelle ab 1. Oktober ein Vertragsbedienstetenrecht bekommen – für die Neueintretenden, muss man dazu sagen –, das an die Stelle der bisherigen Pragmatisierung treten wird. Das bedeutet, dass wir dann im Wesentlichen fünf Kategorien von Mitarbeitern an den Universitäten haben werden:

Das sind zunächst einmal die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die sich sozusagen in der Phase des Einstiegs in diese Karriere befinden, die sich über einen Zeitraum von vier Jahren erstreckt. Im Wesentlichen sind das jene Leute, die an ihren Dissertationen arbeiten.

Die zweite Kategorie sind die Universitätsassistenten, deren Dienstverhältnis auf maximal sechs Jahre befristet ist, wobei sich das durch einen Auslandsaufenthalt erhöhen kann.

Weitere Kategorien sind die befristeten Vertragsprofessoren, deren Stellen durch eine Ausschreibung besetzt werden, und die unbefristeten Universitätsprofessoren, die nach einer so genannten "Peer Review" dann unbefristet bestellt werden.

Natürlich gibt es auch die von meiner Vorrednerin angesprochenen "Staff Scientists". Wie Sie diese jetzt nennen, ist, so glaube ich, im Grunde egal; wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es an den Universitäten eben auch dieses für den Lehr- und für den Forschungsbetrieb wichtige Personal gibt, das in die bisher genannten Kategorien nicht eingeordnet werden konnte, das aber für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwenig ist. Man hat sich nun eben auf die Bezeichnung "Staff Scientists" geeinigt. Wichtig ist jedenfalls, dass es diese Mitarbeiter in dieser Form gibt.

Es wird damit – entgegen anders lautenden Behauptungen – auch weiterhin durchgängige Universitätskarrieren geben. Was es allerdings dabei auch geben wird – und ich halte das für wichtig –, das sind Ausschreibungen, Bewerbungen und vor allem Evaluierungen und Qualitätsprüfungen. Wichtig ist vor allem aber eines: dass die jüngeren Nachwuchskräfte, die in den nächsten Jahren eine wissenschaftliche Karriere beginnen wollen, dank dieser neuen Modelle jetzt die Chance haben, in eine wissenschaftliche Karriere einzutreten; denn hätten wir die Pragmatisierung gelassen, dann – und das ist Realität, meine Damen und Herren! – wären de facto die Universitäten in den nächsten, sagen wir, zehn Jahren für diesen Nachwuchs an wissenschaftlichem Personal praktisch nicht zugänglich gewesen. Ich halte das für einen ganz wesentlichen Aspekt in dieser Vorlage.

Es gibt im Übrigen auch Übergangsregelungen für jene, die derzeit in einem provisorischen Verhältnis stehen beziehungsweise die noch nicht definitiv gestellt sind, um eben Härten zu vermeiden.


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