Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 257

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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit .

Der Antrag ist angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit .

Der Antrag ist angenommen .

42. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (828 und 878/NR sowie 6537/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 42. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Harald Reisenberger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Harald Reisenberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich darf den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, bringen.

Der Bericht liegt schriftlich vor. Ich kann es mir also ersparen, vom Inhalt her darauf einzugehen, und möchte nur den Beschluss des Ausschusses zur Kenntnis bringen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Franz Gruber das Wort. – Bitte.

2.17

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! (Bundesrätin Schicker: Wie bitte? – Ruf: Jetzt sind wir wieder munter!) Für meine fünf Kinder kommt diese Regierung, sprich das Kinderbetreuungsgeld, etwas zu spät. Jedoch von der Hartnäckigkeit der ÖVP haben meine fünf Buben schon profitiert, nämlich von der Mehrkinderstaffel, die die SPÖ abschaffen wollte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Familienpolitik geht uns alle an. Mit dem Kinderbetreuungsgeld schenken wir den Eltern mehr Zeit für die Kinder. Jetzt bekommen endlich alle Eltern Geld für die Betreuung ihrer Kinder. Wir haben uns immer für eine Gleichstellung aller Mütter ausgesprochen. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass die Diskriminierung der Bäuerinnen, der Hausfrauen, der Studentinnen, der Selbständigen, der Schülerinnen und der geringfügig Beschäftigten – ein SPÖ-Relikt – vorbei ist.


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