Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 65

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Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Urkunden des Weltpostvereins (Beijing 1999), nämlich a) Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, b) Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins, c) Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und d) Abkommen über die Postzahlungsdienste.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Ich bitte, den erwähnten Schreibfehlern Weihnachtsamnestie zukommen zu lassen. Tatsächlich hat die Ausschussberatung in allen diesen Punkten am 18. Dezember und nicht am 6. November 2001 stattgefunden.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Peter Polleruhs das Wort. – Bitte.

12.43

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnungspunkte 18 bis 21 werden in der Debatte unter einem durchgeführt. Gestatten Sie mir jedoch, dass ich in meinen Ausführungen alle vier Bundesgesetze und deren Änderungen kurz behandeln werde.

Als Erstes geht es um das Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie. Die 16-seitige Beilage zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates befasst sich fast ausschließlich damit, die derzeit noch in Schilling angeführten Beträge nun ab 1. Jänner 2002 in Euro auszuweisen. Dabei ist mir aufgefallen, dass man im Zuge der Umrechnung abgerundet und nicht aufgerundet hat. Ich habe mir den Spaß erlaubt und mir bei Durchsicht der Beilage nebenbei die Sache mit dem Faktor 13,7603 ein bisschen angesehen.

Beim nächsten Gesetz – darin geht es um Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen – ist die Änderung ebenfalls nur im Zuge der Umstellung auf Euro relevant.

Mit der dritten Vorlage wird das Bundesbahngesetz 1992 geändert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Aufsichtrat der Österreichischen Bundesbahnen verkleinert werden. Statt 18 sind nunmehr 15 Mitglieder vorgesehen, wobei statt bisher zwölf nunmehr zehn vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bestellt werden und statt bisher sechs nunmehr fünf von der betrieblichen Arbeitnehmervertretung zu entsenden sind. Finanzielle Auswirkungen sind mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben insofern verbunden, als sich die Summe der Aufsichtsratsvergütungen entsprechend reduzieren wird. Da geht es also nicht um den Umrechnungsfaktor, liebe Frau Bundesministerin, sondern es ist dies von Haus aus bereits eine Kostenreduktion in Euro. Da brauchen wir nicht mehr umzurechnen.

Im vierten und letzten Bundesgesetz unter diesen zusammengefassten Tagesordnungspunkten geht es um Urkunden des Weltpostvereins. Ich darf in Erinnerung rufen, dass die Urkunden des Weltpostvereins den Postdienst zwischen den 189 Mitgliedsländern dieser Organisation regeln. Am Weltpostkongress nehmen die bevollmächtigten Vertreter der Regionen der Mitgliedsländer teil. In der Regel tritt der Kongress spätestens fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten der Urkunden des vorhergehenden Kongresses zusammen. Die vorliegenden Urkunden des Weltpostvereins sind keine politischen Staatsverträge. Sie enthalten keine verfassungsändernden


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