Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 93

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1955, das ORF-Gesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Journalistengesetz geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 8 bis 10 hat Herr Bundesrat Mag. Ram übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Mag. Thomas Ram: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Nachdem die Frau Präsidentin so ausführlich vorgelesen hat, möchte ich darauf verweisen, dass Ihnen die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 10 in schriftlicher Form vorliegen, und beschränke mich auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Das war der Antrag zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz. Ich bitte Sie, uns auch gleich die anderen Anträge vorzutragen.

Berichterstatter Mag. Thomas Ram (fortsetzend): Zu Tagesordnungspunkt 9:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 10:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke vielmals für die Berichte.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Aburumieh. – Bitte.

14.54

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das im Wesentlich seit 1921 unverändert bestehende Abfertigungsrecht hat seine historischen Funktionen, nämlich die Funktion der Treueprämie, die Vorsorgefunktion und das indirekte Kündigungshindernis durch die Veränderungen der Arbeitswelt teilweise verloren und wird auch der Dynamik des Arbeitsmarktes nicht mehr zur Gänze gerecht. Daher geben wir heute einem Gesetz unsere Zustimmung, mit dem wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr soziale Sicherheit und mehr Zukunftsorientierung geben können. Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz ist die Antwort einer reformorientierten Bundesregierung unter Wolfgang Schüssel auf die Dynamik des Arbeitsmarktes und auf die veränderte Arbeitswelt.

Bisher haben rund 160 000 Arbeitnehmer ... (Die ÖVP-Fraktion stellt Tafeln auf die Sitzbänke. – Unruhe im Saal.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Darf ich Sie um Ruhe ersuchen. Am Wort ist Frau Bundesrätin Aburumieh. – Bitte.


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