Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 95

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Abschließend darf ich die Kollegen aus Vorarlberg bitten, dem Vater der Abfertigung neu, ÖVP-Arbeiterkammerpräsidenten Josef Fink, unseren Dank auszurichten. Josef Fink hat vor zehn Jahren ein Modell vorgestellt, dem alle wichtigen Systembausteine immanent waren, nämlich Abfertigung bei Selbstkündigung, Abfertigung als Zusatzpension und die Abwicklung über diese Pensionskassen, die wir jetzt im Gesetz haben.

1996 hat der ÖAAB dieses Modell beschlossen, und 1998 ist dann der Durchbruch gelungen, als Bundesparteiobmann Schüssel, Leopold Maderthaner und Werner Fasslabend die sozialpartnerschaftliche Vereinbarung getroffen haben. Im Jahr 2000 wird diese Vereinbarung ins Regierungsprogramm aufgenommen.

Diese Zahlen und Fakten nenne ich nur, weil ich annehme, dass in der Folge der Vaterschaftsstreit um die Idee der Abfertigung neu von den nachfolgenden Rednern diskutiert wird. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Haunschmid: Das werden wir aber richtig stellen! – Bundesrat Dr. Nittmann: Das werden wir aber richtig stellen! – Weitere Zwischenrufe.)

15.02

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bachner. – Bitte. (Bundesrätin Mag. Trunk: DNA! – Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

15.02

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausführungen meiner Vorrednerin waren mir bereits bekannt, ich habe nämlich die Debatte im Nationalrat zu diesem Thema verfolgt. Ich konnte eine Wortgleichheit feststellen, die für mich verblüffend war. (Bundesrätin Aburumieh: ÖAAB und ÖVP!) – Moment, ich will Sie ja loben! Lassen Sie mich ausreden!

Ich kann Ihnen in weiten Bereichen Ihrer Ausführungen Recht geben; wir sind in vielen Bereichen einer Meinung. In Bezug auf Ihre Analyse zur Geschichte der Abfertigung, zur Entste-hungsgeschichte bis zur Jetztzeit und die Wahrnehmung, dass das Modell der derzeitigen Abfertigung in keinster Weise den tatsächlichen Notwendigkeiten auf Grund der arbeitsmarktpolitischen Veränderungen entspricht, kann ich Ihnen Recht geben.

Zur Definition: Nur mehr 15 Prozent der Beschäftigten kommen derzeit noch in den Genuss einer Abfertigung. Alleine 700 000 Personen wechseln ihren Arbeitsplatz innerhalb eines Arbeitsjahres. Diese Zahlen belegen, wie stark die Veränderungen sind. Demgegenüber ist natürlich die derzeit noch geltende Regelung der Abfertigung komplett konträr. Meine Vorrednerin hat es auch teilweise schon gesagt: Viele haben gar nicht mehr den Anspruch gehabt. Die vor allem von der Wirtschaft oft verlangte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt war behindert, weil der Arbeitnehmer bei Selbstkündigung in Wahrheit die Abfertigung verloren hat. (Bundesrat Dr. Nittmann: So ist es! So ist es!) Deshalb beinhaltet dieses Modell des Rucksackprinzips sehr viel Positives für die Beschäftigten. (Beifall des Bundesrates Dr. Nittmann. )

Ein Schmunzeln entlockt mir der Wettkampf darüber, wer denn der Vater oder die Mutter dieses Modells war. Bei den Menschen ist es leichter, denn bei den Müttern weiß man immer sicher, wer das ist; bei den Vätern gibt es auch bei den Menschen öfter Unklarheiten. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Ich würde sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Betroffenen ist es völlig egal, für sie ist es wichtig, dass es eine positive Regelung gibt! – Das ist so zu sehen, weil, wie gesagt, die derzeitige Situation nicht sehr zufriedenstellend war.

Eines muss ich dabei natürlich schon erwähnen, wenn wir schon einen sehr reformwilligen Bundeskanzler vorstellen – ich will es nicht in Abrede stellen, denn er ist natürlich Bundeskanzler, und er war auch in die Verhandlungen involviert; die Frau Vizekanzlerin plakatiert sich ihrerseits natürlich sozusagen als Mutter (Bundesrat Dr. Nittmann: Mutter des Erfolges!); sei es drum –: Fakt ist schon – das möchte ich hier im Bundesrat schon klar sagen –, dass die Gewerkschaften (ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen), und zwar Spitzenvertreter, gemeinsam mit der Wirtschaftskammer, sprich Sozialpartner, auch wenn das in Abrede gestellt wird, zwei Tage nach der Urabstimmung des ÖGB eine Einigung erzielten. Ich darf den hervorragen


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