Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 97

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te ergänzt: Wo wir sehr wohl noch Schwachpunkte bei diesem Modell sehen, die sicher im Laufe der Zeit – es wird noch weitere Gespräche geben – noch Verbesserungen verlangen werden, ist zum Beispiel, was wir stark kritisieren – das ist wirklich ein Kritikpunkt –, dass im Zuge der Verhandlungen betreffend die steuerliche Behandlung der Abfertigung Herr Finanzminister Grasser den Unternehmen eine Steuergeschenk macht. Das muss ich kritisieren. (Staatssekretär Dr. Finz schüttelt den Kopf.)

Herr Staatssekretär! Sie schütteln den Kopf, aber wenn die bisher gebildeten Abfertigungsrücklagen steuerfrei ins Eigenkapital übertragen werden können und die über das gesetzliche Ausmaß durch Vereinbarungen oder durch Sozialpläne verhandelten Abfertigungsansprüche von Arbeitnehmern voll besteuert werden, dann muss ich das als Geschenk bezeichnen. (Staatssekretär Dr. Finz: Für den Aufbau des Kapitalmarktes!)  – Ich verstehe das Argument, aber dann hätte man auch bei den Arbeitnehmern berücksichtigen können, dass es auch für die Unternehmer nicht unwesentlich ist.

Folgendes kam sehr häufig vor und wird auch in Zukunft noch vorkommen: Bei Beendigungen des Dienstverhältnisses auch auf Grund von – wir haben es immer so genannt – "Streitbegleichungsabfertigungen" konnte zwar ein Betrag in der Höhe von 7 500 € erzielt werden, der auch noch mit diesen 6 Prozent besteuert wird, aber wenn es zu Sozialplänen kommt – Sozialpläne gibt es meistens dann, wenn es zu einem größeren Verlust von Arbeitsplätzen kommt –, dann ist es nur legitim, wenn die Leute solche Ansprüche erwirken. Wenn diese dann voll besteuert werden, dann fehlt mir das Verständnis.

Ich habe schon Verständnis, dass man auch etwas zum Kapitalaufbau beitragen möchte, aber man sollte es nicht einseitig machen.

Einen letzten Punkt, weil das Licht schon leuchtet, möchte ich noch anbringen: Einen weiteren Wermutstropfen haben wir sehr wohl bei der Übertragung der Ansprüche vom alten ins neue System. Hier gibt es Defizite. Erstens einmal gibt es keinen Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer, wenn sie das Ansinnen des Unternehmens auf Übertragung ablehnen, und es gibt noch zu wenig Richtlinien und Mindeststandards, die bei der Übertragung die bestehenden Ansprüche sichern würden – das heißt, Kündigungsschutz, wenn ein Arbeitnehmer eine Übertragung ablehnt, und vor allem Mindeststandards für die Übertragung, damit die bestehenden Ansprüche nicht verloren gehen.

Ich weiß nicht, ob das jedem hier im Raum klar ist. Bei der Übertragung ist es nicht logisch – es gibt zwei Modelle, teilweises Einfrieren oder Übertragung –, dass die bereits erworbenen Ansprüche – ich spreche jetzt etwa von drei oder vier Monatsgehältern – auch in dem bereits erworbenen Umfang mit übernommen werden.

Das kann vereinbart werden. Aber noch kann der Unternehmer meinen, bei einer Übertragung und einem auf Anspruch vier Monate nur zwei Monate anzuerkennen. Das ist ein Defizit, und hier müssten Mindeststandards zur Sicherung der Arbeitnehmer eingeführt werden.

Das sind Ansatzpunkte für die weiteren Verhandlungen, bei denen wir noch Kritik üben, ansonsten freue ich mich sehr, dass uns dieses Jahrhundertmodell gelungen ist. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.15

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck das Wort. – Bitte.

15.15

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Es ist immer sehr angenehm, wenn grundsätzlich Einigkeit über eine große Sache besteht. Ich darf sozusagen aus dem Ressort des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen noch etwas hinzufügen, was man, so glaube ich, nicht genug hervorstreichen


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