Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 250

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Durch die vorliegende Novelle zum BSVG wird nun die bisherige Freigrenze in einen Freibetrag in der Höhe von 3 700 € umgewandelt, für den keine Beiträge zur bäuerlichen Sozialversicherung zu entrichten sind. Die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag bringt dem einzelnen davon betroffenen Bauern bei Vollversicherung – Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Beitragssatz insgesamt 22,8 Prozent – eine Ersparnis in der Höhe von immerhin 253 € pro Jahr. Für die anderen bäuerlichen Nebentätigkeiten ergeben sich hinsichtlich ihrer Beitragspflicht keine Änderungen.

Insgesamt bin ich der Auffassung, dass auch die Novelle zum BSVG mehr soziale Gerechtigkeit mit sich bringt und dass es legitim ist, alle Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungsgesetzgebung einzubeziehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wünsche dieser österreichischen Solidaritätsaktion viel Erfolg! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

1.21

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, teile ich Ihnen mit, dass der von den Bundesräten Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger eingebrachte Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, Einspruch zu erheben, samt der gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates beigegebenen Begründung genügend unterstützt ist und demnach mit in Verhandlung steht.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Freiberger. – Bitte.

1.22

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Gesetzesnovellen sind sicherlich kein Beitrag zur Sanierung der Krankenkassen. Diese Umschichtungen – ich möchte mir dazu genaue Ausführungen ersparen, weil dies Vizepräsident Weiss in sehr deutlicher Art und Weise hier vorgetragen hat – werden das Problem nicht lösen, es wird nur hinausgeschoben. Dieses Kassenpaket bedeutet sicherlich keine Sanierung mit nachhaltiger Wirkung, sondern maximal eine Bankrotterklärung dieser Regierung, und keine Reform des Gesundheitssystems, wie immer wieder fälschlich behauptet wird.

Meine Damen und Herren! Jeder Versuch von Ihnen, die Krankenkassen zu sanieren, hat immer zu Belastungen für die Versicherten geführt. (Bundesrat Dr. Böhm: Warum muss denn saniert werden? Waren Sie nicht verantwortlich dafür?)  – Ich werde in meinem Redebeitrag noch darauf zurückkommen. Wenn Sie mir aufmerksam zuhören (Bundesrat Dr. Böhm: O ja! Ich bin gespannt!), dann werden Sie wissen oder dann werden Sie draufkommen, warum die Kassen dringend Geld brauchen. Ganz einfach erklärt: weil ihnen Einnahmen entzogen wurden! (Bundesrat Weilharter: Ach ja! Das EDV-System!)

Meine Damen und Herren! Denken Sie zum Beispiel an den Rohrkrepierer der Ambulanzgebühren! Sie sind sowieso unsozial, ein hoher Verwaltungsaufwand ist erforderlich, und es kommen viel weniger Mittel herein, als Sie ständig behaupten. Die Spitalskostenbeiträge sind erhöht worden, die Rezeptgebühren wurden erhöht, die Krankenversicherungsbeiträge für kinderlose Ehegatten wurden eingeführt und so weiter und so fort. (Bundesrat Dr. Böhm: Dann ist ja mehr hereingekommen! Erstaunlich!)

Ja, aber wenn man das gegenüberstellt, was jetzt hinzukommt, dann kommt in der Summe wieder ein Minus heraus, Herr Professor Böhm! Das ist das Problem, weil die Regierungsparteien – inklusive Ihnen – sozusagen den Krankenkassen viel mehr Geld entzogen haben, als durch die Belastungen hereinkommt, mit denen die Versicherten zur Kasse gebeten worden sind. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! All diese Belastungen haben nicht gereicht, um die Kassen zu sanieren, weil Sie den Krankenkassen auf der anderen Seite sehr viel Geld entzogen haben.


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