BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 70

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Zusatztafeln, die den Ort näher charakterisieren, anzubringen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass diese Tafel nicht breiter als die jeweilige Ortstafel ist.

Dies ist sicher in der heutigen Zeit für Städte und Gemeinden von Vorteil, da durch diese Tafel das jeweils Besondere der Städte und Gemeinden dargestellt werden kann, so­dass Besucher dies auch gleich erkennen können. Manche werden vielleicht da­durch auch angeregt, sich die Stadt oder die Gemeinde anzuschauen. Dies kann nur von Vorteil sein.

Nun möchte ich noch zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes Folgendes sagen: Alle zwei Jahre werden die Fundstellen der für die Gefahrgutbeförderung geltenden internationalen Vorschriften geändert. Die letzte Änderung erfolgte am 1. Jänner 2003. Daher ist es notwendig, im Gesetz die Fundstellen zu aktualisieren. Weiters wird in § 13-neu ergänzt, dass der Beförderer das zuständige Personal über seine Pflichten und über die Besonderheit der Beförderung, über das Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen sowie über entsprechende Vorschriften ausreichend zu unterweisen und in Kenntnis zu setzen hat.

Ebenso muss sich der Lenker, soweit dies zumutbar ist, vergewissern, dass die La­dung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht. Dies war bisher schon der Fall. Ergänzt wird dies nun dadurch, dass der Lenker auf die ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen vertrauen kann.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich wieder einmal meine schon öfters vorgeschlagenen Anregungen wiederholen, nämlich auch für die Wirtschaft eine Kostenberechnung der Gesetze vorzunehmen – und nicht nur für den Bund und die Länder –, sowie darauf zu achten, dass die Gesetzestexte verständlich sind und überprüft wird, ob das Gesetz in der Praxis durchführbar ist. Ich wünsche mir abschließend, dass dies möglichst bald in die Tat umgesetzt wird, und möchte Sie bitten, Herr Staatssekretär, dass Sie auch in diese Richtung wieder einen Vorstoß machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.11

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Theodor Binna das Wort.

 


12.11

Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Herr Vizepräsident! Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! Ich melde mich zum Punkt Kraftfahrliniengesetz-Novelle zu Wort. Es findet nicht nur dieser eine Punkt, sondern auch es finden auch die anderen Punkte unsere Zustimmung. Es geht um die Zusammenlegung von Bahnbus und Postbus-AG. Wir glauben, das ist eigentlich der richtige Weg, weil nicht sein kann, dass Bahnbus und Postbus getrennte Wege gehen. Diese gehören auf eine Schiene zusammengeführt.

Ich verhehle an dieser Stelle nicht, dass es früher schon Bestrebungen gegeben hat, den so genannten Bundesbus zu schaffen. Aber außer dass bestimmte Busse von Gelb auf Rot oder von Rot auf Gelb umgestrichen wurden, hat sich eigentlich nicht viel geändert.

Was ich dabei aber bekritteln muss, ist, dass daraus die so genannte Bahnbus-AG wird. Nach dem Kartellrechtsgesetz sollen 30 Prozent an private Betreiber vergeben werden, obwohl wir alle wissen und der Meinung sind, dass diese Bahnbus-AG nicht mehr als 50 Prozent Marktanteil hat. Als Konsequenzen daraus werden sich ergeben, dass die privaten Betreiber speziell in den Ballungsräumen die gut frequentierten Linien führen werden und speziell im ländlichen Raum die Bevölkerung wieder zum Handkuss kommt.

 


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