Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 72

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Punkt, der sehr wohl Bedeutung hat und durchaus wichtig ist. Aus Sicht der Klientel stellt sich sehr wohl die Frage, wie leicht oder schwierig die Dinge gemacht werden.

Die Jugendgerichtsbarkeit ist im Hohen Haus bereits mehrmals diskutiert worden, wo­bei die Komplexität und Sensibilität dieser Materie betont wurden. Wir haben Experten­informationen aus Oberösterreich – und da würde ich Sie, Herr Minister, um Aufklärung bitten –, dass durch die Verlegung der Jugendgerichtsbarkeit nicht mehr ein Richter zuständig ist, sondern die Zuständigkeit auf mehrere Bezirksgerichte aufgeteilt wird. Das ist die Information, die wir aus Oberösterreich haben. In dieser Form können wir das nicht begrüßen, da am Jugendgericht in Linz rund 200 Jugendstrafverfahren ab­gewickelt werden, 300 Strafverfahren gegen junge Erwachsene, 150 Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht – ein wichtiger Punkt! – und eine Menge Pfleg­schaftsverfahren, die einen Riesenschwerpunkt bilden. Bei der Abwicklung dieser sen­siblen Verfahren im Bereich der Obsorge stellt sich schon die Frage, ob es gescheit ist, jetzt jene, die sich über Jahre die Kompetenz angeeignet haben, aus diesen Bereichen herauszunehmen und Richter dafür zuständig zu machen, die zu 95 Prozent mit anderen Materien betraut sind. Man muss nur an die Situation denken, in der sich die Kinder befinden: Zumindest bei den Pflegschaftsverfahren geht es um Kinder vom Säugling bis zum Erwachsenenalter, die mit verschiedensten Problematiken in der Familie wie Alkoholismus, physischer und psychischer Gewalt, anderen Drogenproble­men bis hin zu psychischen Erkrankungen konfrontiert sind. Da geht es dann darum, was mit diesen Kindern zu geschehen hat, ob man sie aus dem Familienverband herausnimmt und in die Obhut anderer Betreuungseinrichtungen, zu Pflegeeltern und so weiter gibt. Dies erfordert wirklich eine professionelle Vorgangsweise, spezifische Kenntnisse und eben diese umfassende Erfahrung, die sich die Richter teilweise über Jahre und Jahrzehnte angeeignet haben. Genau das ist der Punkt – nämlich diese notwendige Zusammenarbeit und der Austausch mit Psychiatern, Pädagogen, Sozio­logen und Betreuungseinrichtungen –, warum wir kritisieren und dagegen sind, dass die Jugendgerichtsbarkeit in dieser Form verlegt wird.

Wir begrüßen die Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun ebenfalls nicht – ich erinnere an die Argumentation mit der Erreichbarkeit. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.46

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weilharter. Ich er­teile ihm das Wort.

 


12.47

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Justizminister! Werte Damen und Herren! Bei einigen Vorlagen in der zusammenge­fassten Debatte handelt es sich – dies wurde auch von den Berichterstattern bereits gesagt – um Anpassungen an EU-Normen und an EU-Richtlinien, zum Beispiel beim Finanzsicherheiten-Gesetz oder bei der Fair Value-Richtlinie beziehungsweise beim Fair Value-Bewertungsgesetz.

Eine nationalstaatliche Angelegenheit ist natürlich die Verlegung des Bezirksgerichtes Linz-Land nach Traun. Damit wird das Bezirksgericht innerhalb eines Sprengels in den Ort mit den meisten Bewohnern, also nach Traun verlegt. Meine Damen und Herren! Es wird dadurch für die Mehrheit der Menschen zu einer beträchtlichen Verkürzung der Anfahrtszeiten kommen. Gleichzeitig wird dadurch natürlich mehreren Menschen zu einem rascheren Zugang zum Recht verholfen. Mit der Verlegung des BG Linz-Land vom so genannten Zentralraum in den so genannten ländlichen Bereich müssten auch Sie, meine Damen und Herren aus der Länderkammer, eigentlich Ihre Freude haben, weil damit auch – und das könnte man auch dazu sagen – der Ausdünnung des länd-


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