Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 169

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Gerade was die Staatsanwaltschaft anlangt, haben wir uns, und zwar mit einem Spe­zialgesetz, besonders bemüht, diese Verantwortlichkeit des Ministers und die Trans­parenz der Tätigkeit sicherzustellen. Und das ist auch immer geschehen.

Auch bei Ihnen, Frau Bundesrätin Lichtenecker, bin ich ein bisschen erschüttert: Glau­ben Sie denn wirklich, dass der Staatsanwalt jetzt Hausdurchsuchungen beschließen kann? – Natürlich kann er das nicht! Ein wesentlicher Teil dieser vorliegenden Geset­zesvorlage bezieht sich doch darauf, dass insbesondere Eingriffe in Grundrechte – beispielsweise Hausdurchsuchungen, Personendurchsuchungen, DNA-Analysen, Ob­servationen, Lauschangriff, Rasterfahndung und so weiter – ausschließlich auf Grund richterlicher Beschlüsse durchgeführt werden können.

Möglicherweise war das ein Hörfehler von mir, ich kann nämlich nicht ganz glauben, dass Sie das tatsächlich gesagt haben. Ich stelle jedenfalls hier klar: Der Grundrechts­schutz wurde ausgebaut, der Rechtsschutz wurde ausgebaut! Deswegen benötigen wir ja etwas mehr Personal; das ist der einzige Grund. Wir sind in Wirklichkeit deshalb bei der Tagestätigkeit effizienter, weil der Staatsanwalt sofort und direkt – und nicht über den Umweg des Untersuchungsrichters wie bei Vorerhebungen – Weisungen an Poli­zeibehörden und Sicherheitsorgane geben kann; da sparen wir eigentlich Personal. Insgesamt mehr Personal brauchen wir jedoch deshalb, weil es eben ein Mehr an Rechtsschutz gibt – und das insbesondere im Opfer- und Geschädigtenbereich.

Als Opfer und Geschädigter haben Sie derzeit null Rechte, können keine Beweisan­träge oder Ähnliches stellen. – Nach der neuen StPO können Beweisanträge gestellt werden. Und wenn – jetzt kommt’s! – der Staatsanwalt glaubt, er muss diesen Beweis­antrag, was er jetzt könnte, nicht beachten, sozusagen nicht einmal lesen und nicht durchführen, dann können Sie jetzt – und das hat Herr Bundesrat Tiefnig von der ÖVP sehr schön zum Ausdruck gebracht – ein Rechtsmittel ergreifen, und dieses wird nor­malerweise beim Oberlandesgericht landen; jedenfalls entscheidet darüber das Ge­richt.

Das war ja auch eine der wesentlichen Fragen bei der Gutachtenserstellung der Pro­fessoren Funk und Öhlinger. Diese haben auf Grund bestimmter verfassungsrecht­licher Erwägungen, die sie auch genauestens begründet haben, festgehalten, dass das verfassungsmäßig geregelt ist. Das führt zwar zu einem höheren Aufwand, weil sich eben nunmehr auch die Opfer beschweren können, wenn der Staatsanwalt ihres Erachtens nicht ausreichend, nicht richtig oder vielleicht sogar schlampig ermittelt. – Diese Rechte hatten Opfer bisher nicht.

Daher: Der Kernbereich dieser StPO sind die Vermehrung, die Vergrößerung, die Ver­stärkung und der Ausbau des Opferschutzes. Bitte das auch entsprechend zu würdi­gen! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.58

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte.

 


19.59

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Bundesrates! Ich glaube, heute ist zum Inhalt dieses Gesetzes ja schon sehr viel gesagt worden. Ich entnehme auch der Vorgeschichte dieses Gesetzes, dass es erstens dringend zu novellieren war, stammt es doch – das wurde heute schon ge­sagt – aus dem vorletzten Jahrhundert, und zweitens schließe ich daraus, dass es sich auch damals schon um einen Rechtsstaat gehandelt hat. Dass aber nach so langer


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