Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 92

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aus der Tätigkeit als Ziviltechniker vor Steuern und vor Abzug der Beiträge an die Wohlfahrtseinrichtungen ermittelt. Gewinnanteile aus Gesellschaften sind bei der Bemessung zu berücksichtigen.

Der Beitragssatz darf 25 Prozent der Beitragsgrundlage nicht übersteigen, zudem sind Höchst- und Mindestbeitragsgrundlagen vorgesehen, die laufend an die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG angepasst werden.

Wenn Kollege Schennach darauf verwiesen hat, dass die Mindestbeitragsgrundlage zirka 15 000 € beträgt (Bundesrat Schennach: Nur einen Euro weniger! Nicht „zirka“!), 14 995 € exakt, so trifft das für das Jahr 2004 zu, aber es muss auch dazugesagt werden, dass sie schon im Jahr 2005 auf 8 553,80 € abgesenkt wird.

Bei unselbständigen Ziviltechnikern, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gesellschaft stehen, sind die Beiträge zum Pensionsfonds vom Dienstgeber anhand des laufenden Entgelts zu bemessen und zu entrichten und unter sinngemäßer Anwendung des ASVG vom Dienstnehmer und Dienstgeber zu tragen.

All diese Konkretisierungen dienen der Rechtssicherheit der Standesmitglieder. Zudem sehen wir in der Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage durchaus auch eine soziale Komponente, auch im Interesse junger Ziviltechniker, abgesehen von der erwähnten Bezugnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Einkünfte im vorange­gangenen Kalenderjahr.

Es überrascht mich daher, dass vor allem die Kollegen von der Sozialdemokratie einer Reparatur nicht zustimmen, da sie damals dem Ziviltechnikergesetz sehr wohl ihre Zustimmung gegeben haben.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.41

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein das Wort.

 


13.41

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Herr Professor Böhm hat die inhaltlichen Aspekte des vorliegenden Gesetzesantrages bestens beleuchtet, ich muss das nicht wiederholen. Lassen Sie mich aber auf zwei oder drei Aspekte hinweisen, die mir bemerkenswert erscheinen.

Erstens: Es liegt in der Natur solcher standesrechtlichen Rahmenbedingungen, dass sie im Konsens beschlossen werden, dass die Standesvertretungen an die politischen Parteien herantreten, um diesen Konsens zu erzielen. In der Tat hatte die Bundes­kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten den Eindruck, eine Vier-Parteien-Unterstützung zu haben, und war dann ebenso wie wir überrascht, dass diese im Par­lament verloren gegangen ist, dass nur mehr die beiden Regierungsfraktionen dem Antrag die Unterstützung geben.

Zweitens: Ich möchte noch einmal unterstreichen: Wir müssen in Österreich schon zum Bewusstsein kommen, dass zwischen Pensionsleistungen und Pensionsbeiträgen ein Zusammenhang besteht und dass es keinesfalls eine großzügige Tat ist, jetzt jeman­dem Pensionsversicherungsbeiträge zu erlassen. Er oder sie wird es später büßen.

Es ist nun einmal nicht mehr so, dass nur die besten 15 Jahre für die Pensionsbemes­sung herangezogen werden – 40 Jahre sind es jetzt mit bestimmten Einschrän­kun­gen –, sondern Sie wissen ganz genau, dass die Verhandlungen zur Harmonisierung des Pensionssystems natürlich in die Richtung gehen, dass es eine Berechnung über die gesamte Lebensarbeitszeit geben soll, dass jeder eingezahlte Euro von der Pen-


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