Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 106

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Wir wissen, Kinder sind auch Mädchen und Buben und brauchen das Rollenvorbild von Vater und Mutter. Wir wissen, es täte uns allen als Erwachsenen gut, für unsere eigene psychische Gesundheit mehr Zeit für Begegnungen mit Kindern zu haben. Dies wäre gut für die psychische Gesundheit der Gesellschaft. Die Geschäftswelt, die Wirtschaft erinnert sich zum Mutter- und Vatertag gelegentlich daran – allerdings unter anderen Erwartungen –, dass Familien aus zwei Elternteilen bestehen. Der Grund dafür ist wohl kaum der gleiche, nämlich dass die Zuwendung, die die Gesellschaft der Elternaufgabe widmen soll und worin sie sie unterstützen soll, eine andere sein müsste.

Familien brauchen Zuwendung, Unterstützung und eine konkrete Veränderung der Rahmenbedingungen. Wir könnten es uns leisten, denn wir leisten uns auch die Repa­raturkosten. Wir leisten uns auch die Folgekosten, die dabei entstehen, zum Beispiel einerseits durch eine Doppelbotschaft. Die von uns doch mehr oder weniger konserva­tiv-katholisch – das meine ich in diesem Fall nicht wertend – bestimmte idealisierende Familie mit Kind bringt die Menschen in eine Situation, die sie zwar wollen, in der sie aber ständig erleben und die Erfahrung machen, dass sie es allein nicht schaffen, wenn sie nicht im Verband einer Großfamilie sind, und scheitern.

Die Ergebnisse sind psychosomatische Erkrankungen bei Kindern und bei Eltern, ver­haltensgestörte Kinder, Burnout-Syndrom, erhöhter Medikamentenverbrauch, Zunah­me der Depressionen. Das sind die Folgekosten, die wir uns auch leisten. Das soll uns bewusst sein.

Zum Abschluss: Die konservative Ideologie – es möge sich angesprochen fühlen, wer will – hat das Familienideal permanent auf einer großen Fahne vor sich hergetragen. Aber mit dem eher kleinlichen Gesetzentwurf, mit dieser Regierungsvorlage reden Sie zwar wieder einmal vom Wert der Familie, in Wirklichkeit beweisen Sie jedoch, dass Ihnen die Familie wenig wert ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.31

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


15.31

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Die Idee wäre ja gut. Die Idee ist auch nichts besonders Neues, sondern schon vor vielen Jahren und danach immer wieder diskutiert und angeregt worden. (Bundesrätin Gansterer: Aber warum ist sie damals nicht umgesetzt worden?) Die Frage ist, was jetzt umgesetzt wird. (Bundesrätin Gansterer: Damals nicht?) Ent­schuldigung, die Idee ist gut, nur wie sie umgesetzt wird, ist schon wieder so traurig, dass man sagt: Es tut eigentlich mehr weh, wenn man dabei zuschauen muss. (Wider­spruch bei der ÖVP.)

Es gibt daran vor allem zwei Probleme, die auch Kollegin Lichtenecker schon erwähnt hat: einerseits diese Frist, dass man drei Jahre in dem Betrieb beschäftigt sein muss, andererseits, dass eigentlich zwei Drittel der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen einfach aus diesem Gesetz herausfallen.

Diese Dreijahresfrist ist besonders schwierig. Ich denke mir, wenn junge Menschen studieren, ihr Studium abschließen, dann eine Arbeit beginnen und eine Familie grün­den wollen, ist es nicht selbstverständlich, dass sie zu dem Zeitpunkt seit drei Jahren in einem Betrieb beschäftigt sind. Der Arbeitsmarkt ist flexibel, der Arbeitsmarkt verlangt von den Menschen, flexibel zu sein. Berufe werden immer öfter gewechselt, die Ar­beitsstellen wechseln, die Realität hat sich geändert. Aber dieser Entwurf entspricht dem nicht. Die Dreijahresfrist ist eine große Hürde für sehr viele Menschen, die des­halb dieses Gesetz nicht in Anspruch nehmen können.

 


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