Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 167

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eben heute den Artikel 13 des EG-Vertrages 2000/43/EG und 2000/78/EG beschließen wollen. Hier geht es darum, Geschlecht, Religion, Rasse und Alter gleich zu behan­deln.

Bei einem Punkt bin ich vollkommen für dieses Gesetz: Als Seniorenvertreter bin ich dafür, dass es keine Diskriminierung des Alters nach oben mehr geben darf. Das ist für mich eine vollkommen klare Sache. Ich werde immer älter und möchte mich nicht dis­kriminiert fühlen. Das soll auch bei Arbeitnehmern der Fall sein. Ich glaube also, das ist ein sehr wichtiges Gesetz.

Ob dieses Gesetz, was die rassische Diskriminierung anlangt, ein typisch österreichi­sches Gesetz wird, daran wage ich zu zweifeln. Wenn dieses Gesetz, wenn diese Vor­gabe gegen rassische Diskriminierung eine EU-Vorgabe ist, dann spricht es meines Erachtens eher für ein schlechtes Gewissen manch ehemaliger Kolonialmächte, die ein Problem mit ihren ehemaligen kolonialen Untertanen haben, die jetzt in großen Men­gen in diese ehemaligen Kolonialmächte in der EU eingeströmt sind und dort benach­teiligt werden. Bei uns in Österreich besteht diese Situation zum Glück nicht. – Ich weiß niemanden, der hier in Österreich rassisch oder religiös diskriminiert wird. (Bundesrätin Konrad: Sagen Sie, dass es bei uns keine Diskriminierung von Menschen mit anderer Hautfarbe gibt? – Rufe bei den Grünen und der SPÖ: Na ja!)

Meine lieben Kollegen, wir brauchen das gar nicht so zu sehen, wie Sie es jetzt mit einem lauten Aufschrei aufzeigen wollen. Hier in Österreich gilt die UNO-Konvention vollkommen. Die Menschen sind an Würde und Rechten gleich, und das ist in Öster­reich sehr gut gewährleistet! (Bundesrat Schennach: Solange Mölzer nicht an der Macht ist!) Es ist nicht gut, wenn man von der Opposition aus immer wieder anderes behauptet. Unter Umständen liest man dann in „Le Monde“ oder in der „Financial Times“, dass bei uns in Österreich jemand aus rassischen, religiösen oder sexuellen Gründen diskriminiert wird. – Das stimmt grundsätzlich nicht! (Bundesrätin Konrad: Es ist eine Tatsache! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es fällt mir leicht, diesem Gesetz zuzustimmen, weil eben diese Kleinfälle, die vielleicht vorhanden sind, im Einzelfall bedeutend sind, aber in der Masse untergehen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Lindinger: Ah, gibt es doch Fälle!)

Es ist ein Glück für unser Land, dass es so ist, und ich möchte, dass es so bleibt. Ich werde diesem Gesetzesbeschluss gerne zustimmen, weil wir da leider eine EU-Richt­linie, die nicht für Österreich geschneidert ist, umsetzen müssen. (Beifall bei den Frei­heitlichen.)

19.45

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein das Wort. – Bitte.

 


19.46

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Nicht ein Mann soll das letzte Wort haben: Wenn es nach uns hier auf der Regierungsbank geht, wird das selbstverständlich eine Frau sein, nämlich Ministerin Rauch-Kallat. Ich darf ihr aber zuständigkeitshalber vorgreifen, wobei schon klar ist, dass es nicht nur um die Gleichbehandlung von Mann und Frau geht. – Das ist ja schon beschrieben wor­den. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich handelt es sich bei dieser Vorlage aus unserer Sicht um eine vollständige Umsetzung – aus meiner Sicht sogar um eine übervollständige Umsetzung – der EU-Richtlinien. Frau Bundesrätin Konrad, als Sie gemeint haben, die Regierung ignoriere ein Problem, dachte ich ja schon, Sie


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