Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 201

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sind, die ein großes Risiko für die Gesundheit darstellen. Bei den meisten der getesteten Produkte wurden hohe Konzentrationen von Risiko-Chemikalien wie zum Beispiel Schwermetalle festgestellt. Verantwortlich dafür sind die beliebten bunten PVC-Aufdrucke.

Dass es aber auch anders geht und gefährliche Chemikalien durch sichere Substanzen ersetzt werden können, zeigen immer mehr Textilketten vor. Sie verwenden bewusst keine gefährlichen Chemikalien und verzichten auf PVC in ihrer Kleidung und bei Aufdrucken. – Das, meine Damen und Herren, ist nur ein Beispiel, aber es zeigt meiner Meinung nach sehr gut die Problematik.

Wir brauchen in der Chemikalien-Politik strenge Gesetze zum Schutz unserer Gesund­heit und der Umwelt, denn dass Wirtschaft und Industrie mit strengen Richtlinien keine Freude haben und die Gefahr von Mehrkosten befürchtet wird, ist offensichtlich.

Auch wenn wir uns das natürlich nicht ständig ins Bewusstsein rufen: Ein modernes Leben ohne Chemie ist für uns unvorstellbar. Gerade deshalb müssen uns wir, die wir tagtäglich Produkte des Alltags kaufen, darauf verlassen können, dass diese nicht mit gefährlichen Chemikalien belastet sind, denn alles andere wäre verantwortungslos.

Das Chemikaliengesetz stellt für die Handhabung dieses Problems ein wichtiges Regelwerk zum Schutz von Gesundheit und Umwelt dar. Auch die heute vorliegende Novelle, welche vor allem Anpassungen beinhaltet und eine Aktualisierung des derzeitigen Gesetzes ist, halte ich für gut und richtig.

Eine Kritik möchte ich aber schon anbringen: Das Chemikaliengesetz wurde 1996 in der Absicht beschlossen, den vorsorglichen Schutz von Gesundheit und Umwelt im Umgang mit Chemikalien sicherzustellen. Herzstück dieses Gesetzes war und ist, dass Chemikalien entsprechend ihren gefährlichen Eigenschaften eingestuft und gekenn­zeichnet werden müssen. Wenn man sich aber jetzt ansieht, mit welchem Tempo die Einstufung und die Kennzeichnung der verschiedenen Chemikalien vor sich geht, habe ich den Verdacht, dass der Druck der Industrie enorm ist, denn von den insgesamt über 100 000 gelisteten alten, also bereits vor 1981 in der EU registrierten Chemi­kalien, wurde die Risikobewertung erst von 65 Chemikalien abgeschlossen. Damit fehlen allein aus dieser Gruppe von 999 935 Chemikalien grundlegende Daten über deren Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt. Das, Herr Minister, ist eine Besorgnis erregende Zahl. Ich begrüße daher jetzt erst einmal den ersten Schritt, in diese Rich­tung etwas zu unternehmen. Wir werden deshalb dieser Änderung des Gesetzes unsere Zustimmung erteilen. (Bundesrat Bieringer: Vergelts Gott!)

Jetzt kurz, aber prägnant zum Umweltmanagementgesetz: Herr Kollege Kraml hat zuvor bereits unsere Position zu dieser Gesetzesänderung dargelegt, und auch Herr Kollege Schennach hat schon vieles davon aufgezeigt. Einige, Herr Kollege Bieringer, werden sich noch daran erinnern: Vor drei Jahren habe ich von diesem Rednerpult aus erstmals über das Umweltmanagementgesetz gesprochen. Schon damals habe ich darauf hingewiesen, dass es eine falsche Maßnahme ist, Betriebe durch Deregulierung zur EMAS-Zertifizierung zu motivieren, denn durch das Anzeigeverfahren für Anla­genveränderungen, bei dem ein Umweltgutachter garantieren soll, dass weder Umwelt- noch Nachbarinteressen verletzt werden, wollten Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien garantieren, dass es zu keiner Aufweichung der Nachbar- und Anrainerrechte und damit auch zu keiner Verringerung der Umweltkontrolle kommen wird.

Nicht genug damit, dass sich die Umweltgutachter gerade noch über die von Ihnen vorgegebene Situation hinwegretten, weil Sie Probleme lösen müssen, die an sich den zuständigen Behörden vorbehalten sein sollten, müssen sie auch für etwaige Fehl-


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