Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 213

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32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (422/A und 583 d.B. sowie 7117/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 30 bis 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Die Berichterstattung zu Punkt 30 hat Frau Bundesrätin Fröhlich übernommen. Ich darf um den Bericht bitten.

 


Berichterstatterin Christine Fröhlich: Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Zu Punkt 31 und Punkt 32 ist Herr Bundesrat Stadler Berichterstatter. – Ich bitte um beide Berichte.

 


Berichterstatter Werner Stadler: Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Inno­vation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Binna. – Bitte.

 


22.35

Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden den Punkten 31 und 32 selbst­verständlich unsere Zustimmung erteilen.

Beim Punkt 30 – Kraftfahrgesetz-Novelle – gibt es leider ein Problem. Da geht es um das Mitführen und Tragen der Warnwesten. Grundsätzlich haben wir sicherlich nichts dagegen, aber in dieser Novelle steht, dass es nur in bestimmten Situationen vorgeschrieben ist, diese Warnwesten zu tragen. Wir würden uns wünschen, dass es dazu genauere Regelungen gibt.

 


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