Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 185

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Ich möchte jetzt nicht mein Beispiel der ärztlichen oder zahnärztlichen Betreuung in den Vordergrund schieben, aber mein 75-jähriger Dentist macht am Land in meiner Gemeinde noch immer alles, was eben sowohl der Techniker als auch der Zahnarzt machen darf. Ich bedaure sehr, dass es diese Berufsgruppe, die diese Kombination von Zahntechnik und zahnärztlicher Betreuung – klarerweise nicht die chirurgische, aber die übliche Löcherlflickerei, Zähne reißen und so weiter – durchgeführt hat, nicht mehr gibt. Dentisten dürfen sich seit geraumer Zeit Zahnärzte nennen, wenn auch ohne Beifügung des Wortes „Doktor“.

Meine Ausführungen gelten all jenen Damen und Herren, die den Beruf des Dentisten ausgeübt haben, und das wahrscheinlich zur größten Zufriedenheit eines Großteil ihrer Kunden. Ich danke von hier aus meinem Dentisten! (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der SPÖ.)

20.36

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.37

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es freut mich, meinen ersten Redebeitrag hier im Haus zu einem Thema halten zu können, das einer Berufsgruppe zu einer Weiter­entwicklung verhelfen soll. Es sind schon einige Argumente dafür genannt worden, die schlagkräftig genug sind, warum die Berechtigung zur Erweiterung des Zahntechnikers zum Prothetiker erfolgt. Es ist auch sicherlich gut und richtig, wenn diese Erweiterung der Berechtigung erfolgt.

Lassen Sie mich auf das eine oder andere Argument noch ein bisschen näher einge­hen. Es geht in diesem Fall nicht um medizinische Behandlungen, das möchte ich deutlich klarstellen. Es geht in erster Linie um das Abdrucknehmen aus dem Mund, das man zur Anfertigung von Prothesen und Teilprothesen benötigt. Es ist eine handwerk­liche Tätigkeit, die ein gut ausgebildeter Zahntechnikermeister ausführen wird.

Ein weiteres Argument – und das halte ich für sehr wichtig, Kollege Schennach hat es auch angesprochen –: Die Versorgung der Patientinnen und Patienten wird besser. Das heißt im Klartext, es wird mehr Anbieter geben, kürzere Wege zu den Anbietern, bessere Serviceleistungen und wahrscheinlich auch kürzere Wartezeiten, wenn es ein Problem gibt.

Durch die Direktverrechnung – auch schon angesprochen – kommt es zusätzlich noch zu mehr Kostentransparenz. Wenn das nicht mehr wünschenswert ist, was wollen wir denn dann? Es ist dies eine absolut berechtigte und gute Forderung.

Es erinnern mich die ganze Debatte und die Diskussion zu diesem Thema ein bisschen an meinen eigenen Berufsstand. Ich bin Optikermeister und Kontaktlinsenanpasser. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, welche Diskussionen es darüber gegeben hat, ob ein Optikermeister und Kontaktlinsenanpasser entscheiden darf, ob er Linsen anpas­sen darf oder nicht. Da sind Horrorszenarien präsentiert worden: Reihenweise werden die Leute blind werden, wenn die Optiker das machen!

Das Gegenteil ist passiert, meine Damen und Herren! Es gibt eine sehr gute partner­schaftliche Zusammenarbeit zwischen Optikern und Augenärzten, genauso gut, wie die Zusammenarbeit zwischen Hörgeräteakustikern und HNO-Fachärzten ist. Ge­nauso wird es auch bei den Zahntechnikern mit den Zahnärzten werden. Erklären Sie mir bitte, warum es in Österreich nicht funktionieren soll, wenn es in vielen anderen


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