Bundesministeriums hinweg, im Wege selbstständiger Anträge von Abgeordneten offenbar selbst Gesetzgebung veranlassen will. Und das, meine Damen und Herren, gefällt mir ganz und gar nicht!
Wenn schon von problematischen Vorgangsweisen in der Gesetzgebung die Rede ist und vorhin der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes diskutiert wurde: Unter zwei verschiedenen, unmittelbar aufeinander folgenden Tagesordnungspunkten haben wir heute zwei verschiedene Änderungen ein und desselben Gesetzes beschlossen. Die Tagesordnungspunkte 15 und 16 lauten – Sie können das nachlesen – „Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird“, in dem einen Fall die Regierungsvorlage 999 mit der Kurzbezeichnung „Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz“ – Umsetzung einer EU-Richtlinie, wir haben das alles vorhin diskutiert –, im anderen Fall Selbständiger Antrag 695/A betreffend die Öffnungszeiten für Gaststätten.
Das ist der Regierung und dem Ministerium natürlich nicht vorzuhalten. Aber der zuständige Nationalratsausschuss, konkret der Wirtschaftsausschuss, hat am selben Tag die Gelegenheit versäumt, beide Gesetze in einer Novelle zusammenzufassen, so wie es der Präsident des Verfassungsgerichtshofes immer wieder einfordert, weil er zu Recht beklagt, es sei ein Unfug der Gesetzgebung, in derselben Ausgabe des Bundesgesetzblattes dasselbe Gesetz unter zwei verschiedenen Gesetzestiteln zu ändern. Das müsste umso mehr möglich sein, als in einem ähnlichen Fall der Gesundheitsausschuss des Nationalrates es geschafft hat, eine doppelte Änderung des Arzneimittelgesetzes, nämlich durch die Regierungsvorlagen 1092 und 997, unter einen Hut zu bringen. Wenn man also will, geht das!
Abgesehen von diesen allgemeinen Anmerkungen gibt es auch aus der Sicht des Landes Vorarlberg und meiner Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern naturgemäß keinen Anlass, gegen den konkreten Gesetzesbeschluss Einspruch erheben zu wollen. Daher findet der Antrag auf Nichtbeeinspruchung meine Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und der Grünen.)
16.26
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, Sie haben das Wort.
16.26
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Wiederum nur einige Anmerkungen.
Frau Bundesrätin Lichtenecker, Sie haben kritisiert, dass es keine Pflicht zur Weitergabe von Informationen oder keine Normierung einer solchen Pflicht durch dieses Gesetz gäbe. Das ist auch nicht Ziel und Absicht dieses Gesetzes, sondern es geht in Umsetzung einer EU-Richtlinie lediglich darum, wie weitergegeben wird, wenn es dazu kommt – zum Beispiel diskriminierungsfrei. Die Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen ist beispielsweise im Umweltinformationsgesetz normiert; dort ist genau gesagt, was wann weiterzugeben ist. Ich habe schon im Nationalratsplenum ausgeführt, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie der ORF durch die EU-Richtlinie ausgenommen sind. Daher kommt es zu dieser Vorgangsweise.
Zum Thema neun plus eins: warum ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze? – Da geht es um die Rechtsposition und Rechtsansicht, dass es sich hier um eine geteilte Kompetenz handle. Gerade in der Länderkammer ist es, so denke ich, sehr sinnvoll, das auch anzuerkennen, jedenfalls aus meiner Sicht. Unsere Vorgangsweise entspricht dem.
Was Ihre Kritik an der Beantwortung durch die Statistik Austria angeht, nur eine kurze erste Antwort: Datenschutz ist ein Thema, das gerade auch im Interesse der Grünen
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