Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 113

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sem Verfahren zu sichern. Sie sind damit nicht durchgekommen, und das, was wenigs­tens in der Schiedsstelle – dorthin musste ein Fall ja erst einmal kommen – an Mitbe­stimmungsrecht gegeben war, wird mit dieser Novelle beseitigt.

Dem können wir nicht zustimmen, und das halten wir für rechtspolitisch problematisch, weil es gewissermaßen in einem dreipolaren System einen Pol mundtot und wehrlos macht.

Es gibt andere Einwände, die wir haben. Wir haben Einwände in der Richtung, dass die Nutzung der Erträge zugunsten der ursprünglichen Rechteerzeuger oder ihrer Rechtsnachfolger, also einmal global gesagt der Künstler, in höchstem Maße intrans­parent in dieser Vorlage und auch schon in der bestehenden Regelung bestimmt wird und dass es hier im Wesentlichen, wenn man das schon novelliert, um eine deutliche Klarstellung gegangen wäre.

Bedenken bestehen darüber hinaus bei der Verwendung der Mittel aus der Leerkasset­tenregelung, also – wie soll ich das sagen – bei der beschlossenen und gut angenom­menen Regelung, die sozusagen eine Gebühr dafür verlangt, dass man ja eine Kas­sette nicht deshalb kauft, um sie unbespielt ins Kästchen zu stellen, sondern es ihr Zweck ist, ein vermutlich fremde Rechte enthaltendes Produkt darauf aufzuspielen und es in irgendeiner Art und Weise zu nutzen, wobei für diese Rechtenutzung seinerzeit eine gewissermaßen anonyme Abgabe eingeführt wurde. Hier bestimmt das Gesetz – und das in einer für uns nicht nachvollziehbaren Art und Weise ohne jede Rangord­nung –, dass 50 Prozent der Gesamteinnahmen von den Verwertungsgesellschaften, die auf diese Vergütungsansprüche ein Anrecht haben, in bestimmten Einrichtungen zu nutzen sind, die für soziale und kulturelle Zwecke bestimmt sind.

Bei aller Wertschätzung der kulturellen Zwecke: Es geht im Wesentlichen bei dieser Rechteabgeltung um Menschen, die diese Rechte erzeugt haben, oder ihre Rechts­nachfolger, und hier wäre – und auch das haben wir im Verfahren im Nationalrat bean­tragt – ein klarer Vorrang für die sozialen Rechte und für die soziale Verwendung der Mittel zu stipulieren gewesen. Für jene Verwertungsgesellschaften, die keine Bezugs­berechtigten haben – auch das gibt es –, ist ohnehin klar, dass die kulturelle Nutzung im Vordergrund zu stehen hat.

Ich will nicht allzu sehr ins Detail gehen, aber diese Aufzählung könnte ich fortsetzen. Auch wenn es zum Teil um relativ bescheidene Veränderungen des Gesetzes geht, die wir ablehnen, oder weil es um Nichtänderungen geht, die wir dringend für überfällig gehalten hätten, werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.

Es ist uns bewusst, dass es trotz unserer Gegenstimmen in Kraft treten wird, und ich sage, dass wir auf dieses Thema dann zurückkommen werden, wenn es Mehrheiten im Nationalrat gibt, die in diesem Fall fairere, offenere und zielgerichtete Lösungen ermög­lichen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.27


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich erteile es ihm.

 


15.27.38

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das uns vorliegende Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 ist trotz der soeben ge­äußerten Bedenken ein Gesetz, auf das große Kreise schon sehr lange gewartet haben. Das Vorgängergesetz ist seit dem Jahr 1936 in Kraft und soll abgelöst werden.


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