Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag,
Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Auch hier erübrigt sich wieder eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Perhab, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird.
Hiezu liegt ein Antrag der Bundesräte Perhab, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist
die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
ist somit angenommen.
Beschluss
des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das
Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Bundesschulgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Studienförderungsgesetz
1992, das Bundes- Schulaufsichtsgesetz und das Bildungsdokumentationsgesetz
geändert werden (2. Schulrechtspaket 2005) (1166 d.B. und
1195 d.B. sowie 7438/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Da der Bundesrat dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Berichterstattung über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt hat, ist diese Vorlage gemäß § 45 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschussberichtes in Verhandlung zu nehmen.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Erlitz. – Bitte.
17.25
Bundesrat Mag. Wolfgang Erlitz (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Wenn auch meine Fraktion im Nationalrat diesem Schulpaket 2 die Zustimmung erteilt hat und diese heute auch im Bundesrat zu erwarten ist, so nicht deshalb, weil wir mit den Inhalten dieses Pakets restlos einverstanden wären – ganz im Gegenteil –, sondern weil es eine Finanzierungszusage für 300 Lehrerdienstposten zur Sprachförderung beziehungsweise Integration von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache gibt. Dabei ist festzuhalten, dass auch diese Zahl bei weitem nicht ausreichend sein wird, wie dies auch die Landeshauptleutekonferenz festgestellt hat. Ich darf dann noch einen entsprechenden Entschließungsantrag dazu einbringen.
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