Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 94

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der An­trag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Auch hier erübrigt sich wieder eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Per­hab, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bun­desrates gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. De­zember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird.

Hiezu liegt ein Antrag der Bundesräte Perhab, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

17.24.268. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Bundesschulgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Studien­förderungsgesetz 1992, das Bundes- Schulaufsichtsgesetz und das Bildungs­dokumentationsgesetz geändert werden (2. Schulrechtspaket 2005) (1166 d.B. und 1195 d.B. sowie 7438/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tages­ordnung.

Da der Bundesrat dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Berichterstattung über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates eine Frist bis zum 24. Jän­ner 2006 gesetzt hat, ist diese Vorlage gemäß § 45 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschussberichtes in Ver­handlung zu nehmen.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Erlitz. – Bitte.

 


17.25.08

Bundesrat Mag. Wolfgang Erlitz (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Wenn auch meine Fraktion im Nationalrat diesem Schulpaket 2 die Zustimmung erteilt hat und diese heute auch im Bundesrat zu erwarten ist, so nicht deshalb, weil wir mit den Inhalten dieses Pakets restlos einverstanden wären – ganz im Gegenteil –, sondern weil es eine Finanzie­rungszusage für 300 Lehrerdienstposten zur Sprachförderung beziehungsweise Integ­ration von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache gibt. Dabei ist festzuhalten, dass auch diese Zahl bei weitem nicht ausreichend sein wird, wie dies auch die Landes­hauptleutekonferenz festgestellt hat. Ich darf dann noch einen entsprechenden Ent­schließungsantrag dazu einbringen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite