dert werden, liegt in schriftlicher Form vor. Daher beschränke ich mich auf die Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Feber 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.
11.40
Bundesrat
Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr
geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen! Werte
Kollegen! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf zunächst
feststellen, dass bereits im Ausschuss des Nationalrates sowie im Ausschuss des Bundesrates die
Thematik ASFINAG-Gesetz diskutiert wurde, definitiv das
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das ASFINAG-Gesetz und das
ASFINAG-Ermächtigungsgesetz.
Im
Verkehrsausschuss des Bundesrates wurde der Änderung mit Stimmeneinhelligkeit
die Zustimmung gewährt. Nach intensiver Prüfung sind wir zu der Auffassung
gelangt, dass wir heute der Gesetzesänderung unsere Zustimmung geben werden.
Ich möchte dies auch begründen.
Ein wesentlicher
Faktor ist, dass den Aufsichtsorganen in der neuen Regelung wesentlich klarere
Vorgangsweisen zugeordnet werden und dadurch die Aufgaben, die Rechte, aber
auch die Pflichten dieser Organe genauer definiert werden. Für diesen Zweck
wurde auch ein Gutachten von den beiden Professoren Brünner und Hauser
erstellt. Eine Reihe von Fakten, die in diesem Gutachten enthalten waren, ist
nunmehr berücksichtigt worden.
Zum Zweiten
betreffend den Eisenbahn-Basistunnel auf der Brennerachse: Wir Sozialdemokraten
befürworten – das haben wir immer schon gesagt – eine
Querfinanzierung von der Straße zur Bahn. Wir befürworten dies auch in diesem
Fall und in dieser Form. Um die Verwirklichung des Eisenbahn-Basistunnels auf
der Brennerachse, der beachtliche Finanzmittel benötigt, zu ermöglichen, soll
die ASFINAG verpflichtet werden, vorerst einen Anteil der auf der A13, Brenner
Autobahn, eingehobenen fahrleistungsabhängigen Mauten für dieses Vorhaben
durch die Bildung finanzieller Rückstellungen zweckzubinden.
Eines sollte man
trotzdem beachten: Seit dem Jahr 2000 ist die Belastung für die Autofahrer
durch die Steuern, durch die Abgaben und Mauten Jahr für Jahr ständig gestiegen.
Im Jahr 2000 betrugen die Einnahmen für den Bund
7,46 Milliarden € und im Jahr 2004 beachtliche
10,06 Milliarden €, wobei nicht einmal ein Drittel, definitiv
2,8 Milliarden €, für den Straßenausbau bereitgestellt wurde. Für
mich stellt sich schon die Frage, sehr geehrter Herr Staatssekretär, wie die
restlichen zwei Drittel der Einnahmen, also zirka 7 Milliarden €,
verwendet werden. Dienen diese zur Stopfung von Finanzlöchern oder auch für
die Teststrecke in Kärnten? Vor allem muss doch der Ausbau des öffentlichen
Nahverkehrs forciert werden, der den Pendlern dazu dient, ihre Arbeitsstätte zu
erreichen.
Es stellt sich für mich auch die Frage, welchen Effekt die von den Regierungsparteien immer wieder ins Spiel gebrachte fahrleistungsabhängige PKW-Maut haben soll. (Bundesrat Ing. Haller: Das ist doch klar!) Eine PKW-Maut wäre aus meiner Sicht eine reine Abzocke, vor allem für die PendlerInnen. Da ich selbst aus einer Region mit einem großen Pendleranteil komme, kann ich abschätzen, dass diese zusätzlichen Belastungen zur weiteren Abwanderung und dadurch zur Schwächung und Ausdünnung des
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