Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 23

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Unsere Universitäten haben ein gesichertes Budget auf drei Jahre. – In Deutschland wurde das Budget der Universitäten um 10 Prozent gekürzt. Der Personalstand musste gekürzt werden. Sie wissen das alles ganz genau: Wir haben für die nächsten drei Jahre ein Milliardenpaket für die Universitäten geschnürt. Für das Globalbudget sind es 525 Millionen €, für die gesamten Renovierungsarbeiten 500 Millionen €. Dazu kom­men noch die Neubauten, die wir errichten, ob dass die Chemie in Innsbruck ist, ob das der Medizinische Campus in Graz ist – das Geld hiefür kommt zu diesen Beträgen noch dazu.

Das heißt, es gibt große Anstrengungen, diesen Nachholbedarf im Baubereich auch wirklich zu befriedigen. Und es gibt ja auch wirklich einige Universitätsbauten, die sich durchaus sehen lassen können. Gehen Sie auf die Hauptuni in Wien, die wird gerade renoviert, schauen Sie sich das neue Hörsaalzentrum im alten AKH an – es bietet wirk­lich die besten Möglichkeiten für die Studierenden!

Ich bedauere sehr – und ich sage das wirklich mit großem Ernst –, dass wir heute die­se Regelung für die Medizin-Studierenden nicht beschließen konnten. Was Politik ma­chen muss, ist, den jungen Menschen Sicherheit geben, dass es genügend Ausbil­dungsplätze für junge Österreicherinnen und Österreicher in Medizin gibt. Und wir haben uns in einer internationalen Arbeitsgruppe sehr bemüht und haben lange darum gerungen, eine Regelung zu finden, die EU-konform ist. Was hat denn der EuGH in seinem Urteil gesagt? – Er hat gesagt, die Regelung muss die Mobilität unterstützen, die Regelung darf nicht auf Grund der Staatsbürgerschaft diskriminieren, die Regelung muss auf der Basis von tatsächlich erhobenen Zahlen beruhen, und die Regelung muss verhältnismäßig sein.

Wir schlagen vor, dass erstens die Zahl der Anfängerstudienplätze in Medizin von 1 250 auf 1 500 erhöht wird. Das haben die Rektoren der Medizin-Universitäten bereits mit mir paktiert. Wir erhöhen die Zahl der Anfängerstudienplätze um 20 Prozent:

Wir schlagen weiters eine Safeguard-Regelung vor, in der enthalten ist, dass 95 Pro­zent dieser Anfängerplätze für Studierende aus den europäischen Mitgliedsländern zu Verfügung stehen und 75 Prozent von den gesamten Studienplätzen für solche mit einem österreichischen Maturazeugnis. Durch diese Regelung schaffen wir die Grund­lage für Mobilität.

25 Prozent der gesamten Anfängerstudienplätze sind für Studierende aus anderen Länder reserviert – das gibt es in keinem anderen Land, einen derartig hohen Anteil für die Mobilität!

Wir diskriminieren nicht auf Grund der Nationalität, denn wir stellen auf das Matura­zeugnis ab. Es können auch Staatsbürger aus anderen Ländern ein österreichisches Maturazeugnis haben.

Wir agieren auf der Grundlage von tatsächlich erhobenen Zahlen. Wir wissen jetzt, dass bei den Studienanfängern in Medizin die Zahlen der Österreicherinnen und Öster­reicher von über 80 Prozent auf fast 40 Prozent zurückgegangen sind. Und da möchte ich auch gleich einer Vorrednerin entgegnen – sie hat nämlich gesagt: Sie hätten das ja früher machen können! –: Wir konnten es eben nicht früher machen, weil wir die tat­sächlichen Zahlen brauchten. Es war im EuGH-Urteil so festgehalten, dass man nur auf einer tatsächlich erhobenen Zahlenbasis Maßnahmen ergreifen kann, und wir ha­ben gemeinsam mit den Partnern in Deutschland, in Belgien, in Frankreich und mit der Kommission eine Regelung ausgearbeitet. Wir agieren also auf der Basis tatsächlich erhobener Zahlen.

Das Vierte: Wir haben eine verhältnismäßige Regelung. Meine Damen und Herren, es ist Aufgabe der Politik, den jungen Menschen Sicherheit zu geben. Und wenn heute


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