Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 36

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Die EU würde gerne sogar noch einen Schritt weiter gehen. Mir persönlich wäre es auch recht, wenn man dazu übergegangen wäre, ein zweites biometrisches Merkmal, nämlich den Fingerabdruck, in den Reisepass aufzunehmen. Das steht uns dann auch noch bevor. Und wenn Sie einmal in die USA einreisen – vielleicht haben Sie die Mög­lichkeit –, dann werden Sie, ohne dass Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben, keine Mög­lichkeit haben, in dieses Land einzureisen.

Dies steht aber heute nicht zur Debatte, auch nicht der Aufbau einer europaweiten oder darüber hinaus reichenden Datenbank mit biometrischen Daten, so wie Sie das hier in den Raum gestellt haben, weil es dafür keine gesetzlichen Regelungen gibt. Die gesetzliche Regelung, über die wir heute zu befinden haben, gibt diese Möglichkeit schon gar nicht her, wie uns die Experten im Innenausschuss versichert haben. Da können Sie Ihren Kollegen Schennach gerne fragen, weil wir darüber diskutiert haben. Dieses Gesetz gibt diese Möglichkeit einfach nicht her.

Auch die Argumentation im Hinblick auf Datenschutz ist nicht nachvollziehbar, weil das Innenministerium mit dem Datenschutzrat eine einvernehmliche Lösung gefunden hat, der somit keine Einwendungen gegen diese Novelle erhoben hat.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Produktion dieser Reisepässe von der Staatsdru­ckerei vorgenommen wird und die Vorgabe besteht, nach fünf Tagen in den Besitz eines derartigen Reisepasses zu kommen. Darüber hinaus hat auch Kollegin Ebner er­klärt, dass es Expresspässe und Notpässe gibt, wo man einfach sagt, in Notsituationen wird noch rascher reagiert werden.

Die wesentliche Änderung, was die Reisepässe für Kinder anbelangt – das haben Sie übrigens positiv erwähnt, gratuliere, Sie finden doch auch noch etwas Positives an die­sem Gesetz –, ist, dass man jetzt auch für Kinder unter zwölf Jahren – früher war das erst ab zwölf Jahren möglich – ein eigenes Reisedokument bekommen kann. Das er­höht auch wesentlich die Sicherheit für unsere Kinder.

Das neue Passgesetz – und das ist ein ganz wesentlicher Punkt, den ich hier betonen möchte – ist ein weiterer Baustein, um Österreich moderner und sicherer zu machen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.19


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.19.25

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Bun­desrates! EU-Vorschriften zufolge muss es auf dem Reisepass eine zusätzliche Spei­chermöglichkeit für besondere Sicherheitsmerkmale geben.

Der Antrag auf Ausstellung von Reisepässen soll wie bisher bei den Bezirkshaupt­mannschaften und bei den Gemeindeämtern erfolgen. Notpässe werden sofort ausge­stellt. Die Gültigkeit beträgt nach wie vor sechs Monate. Die nachträgliche Eintragung von Kindern bleibt weiterhin möglich, so wie es mein Vorredner gesagt hat.

Warum ist eine gesetzliche Änderung notwendig? – Derzeit können Pässe von krimi­nellen Experten leicht nachgemacht werden, die neuen Pässe sind relativ fälschungs­sicher. Es geht um Anpassungen für einen einheitlichen Reisepass Europas. Neue Pässe sollen den Menschenhandel und die Schlepperei verhindern helfen. Für die Zu­kunft ist es notwendig, eine internationale Norm für biometrische Merkmale und Fin­gerabdrücke zu erstellen. Dies soll die Zielsetzung sein und ist auch für die nächsten Jahren vorgesehen.

 


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