Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 47

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dert haben und auch der Verfassungsgerichtshof als Grundlage festgesetzt hat – zu fassen.

Es ist mir nicht nachvollziehbar, warum es sechs Jahre lang dauert, etwas einzusehen, das einem der Hausverstand sagt, und warum es sechs Jahre lang dauert, etwas zu beschließen, worüber sich dann ohnehin alle freuen. Ich glaube, Sie hätten sich durch­aus auch zu einem früheren Zeitpunkt über diesen Beschluss freuen können. Es hätten sich vielleicht auch ehemalige Zivildiener gefreut, wenn der Beschluss früher gefasst worden wäre. Dazusagen muss man auch – das möchte ich jetzt ganz besonders her­vorheben –, dass auch die Hartnäckigkeit der betroffenen Personen sicherlich ein Grund dafür war, dass es jetzt zu dieser Regelung kommt. Wenn nicht so viele ehema­lige Zivildiener per Behördenweg darauf gepocht hätten, dass sie eben den Betrag ausbezahlt bekommen, der ihnen zusteht, dann wäre in dieser Frage wahrscheinlich weniger weitergegangen.

Positiv herausheben möchte ich, dass es eine sechsmonatige Frist betreffend An­sprüche aus der Vergangenheit gibt. Ehemalige Zivildiener werden daher mit relativer Sicherheit sagen können, wie lange es denn dauert, bis eine Entscheidung darüber vorliegt, wie viel Geld sie zurückbezahlt bekommen. Das ist wichtig – vor allem nach der langen Zeit, die schon verstrichen ist.

Nicht einverstanden sind wir damit, dass auf dem Verordnungsweg Abschläge bis zu 35 Prozent möglich sind. Ich werde mir anschauen, wie oft tatsächlich 13,60 € zur Aus­zahlung kommen oder als Richtwert genommen werden. Ich gehe davon aus, dass die Abschläge doch in sehr vielen Fällen Anwendung finden werden. Abgesehen davon können wir dieser Regelung – zum ersten Mal bei diesem Thema – zustimmen, weil die 13,60 € nach sehr langem Kampf auch der Betroffenen nun endlich als Grundlage anerkannt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich er­teile ihr das Wort.

 


14.00.18

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kollegin Konrad und Herr Kollege Baier, die SPÖ fährt sicherlich keinen Zickzackkurs, sondern einen sachbezogenen, zielorientierten Kurs! Sollten sich die Grundlagen positiv verändern, so sind wir gerne bereit, diese auch mitzutragen.

Bei diesem heutigen Beschluss geht es darum, den Zivildienern die ihnen bis jetzt vor­enthaltenen Gelder, und zwar im Durchschnitt 2 000 €, zuzuerkennen, und ich danke Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie bereit sind, Erkenntnisse des Verfassungsgerichts­hofes zu akzeptieren und den Zivildienern jenes Geld zuzuweisen, das diesen zusteht. Davon sind zirka 40 000 bis 50 000 Menschen betroffen.

Faktum ist, dass die SPÖ jahrelang um diese gerechte Problemlösung gekämpft hat, eine, die unter Minister Strasser viele Jahre verwehrt wurde.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 15. November 2004 festge­stellt, dass das Verpflegungsgeld für Zivildiener von derzeit 6 € pro Tag als zu gering bemessen ist, und er führt weiters aus, dass man sich an den vergleichbaren Regelun­gen für den Wehrdienst zu orientieren hat – und nicht an den Regelungen für die Ver­sorgung der Asylwerber, wie sie vom ÖVP-Innenministerium vorgeschlagen wurden. Der Verfassungsgerichtshof stellt auch klar, dass den Zivildienern pro Tag 13,60 € zu­stehen.

Die Rückforderungen der Zivildiener aus den Jahren 2001 bis 2005 betragen 100 Mil­lionen €; diese Gelder wurden den betroffenen Personen vorenthalten. (Zwischenruf


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite