Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 50

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14.09.05

Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Nein, es geht nicht darum, sondern es geht um eine tatsächliche Berichtigung, Herr Kollege.

Es geht darum, Frau Ministerin, dass es Trägerorganisationen gibt – und dazu zähle ich mich –, die schon bis jetzt höhere Verpflegungsgelder ausbezahlt haben. – Erstes Faktum.

Es war also keine Trägerorganisation unsererseits, die da geklagt hat.

Zweites Faktum, sehr geehrte Frau Ministerin – da haben Sie mir nicht genau zuge­hört –: Erst mit 17. Feber 2006 war eine endgültige Regelung auf dem Tisch – und nicht zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Bundesratssitzung stattgefunden hat. (Zwischen­bemerkung von Bundesministerin Prokop.)

14.09


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist somit angenommen.

14.10.128. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhr­gesetz 2002) und das Apothekengesetz geändert werden (751/A und 1293 d.B. sowie 7479/BR d.B. und 7489/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (1268 d.B. und 1294 d.B. so­wie 7490/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird (778/A und 1296 d.B. sowie 7491/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Zahnärztegesetz geändert wird (780/A und 1297 d.B. sowie 7492/BR d.B.)

 


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